Schlechte Noten für die KMK
26. Oktober 2006.
Die KMK erhielt soeben den Big-Brother-Award, einen Preis, den keiner haben will. Er wird an Institutionen verliehen, die den Datenschutz mit Füßen treten. Dieses Jahr ging er u. a. an den in Bonn ansässigen Zusammenschluss aller bundesdeutschen KultusministerInnen.
Alle Schülerinnen und Schüler von allgemeinbildenden und beruflichen Schulen, Schulen des Gesundheitswesens und möglichst auch der Vorschulen und in der Erwachsenenbildung sollen eine eindeutige und einmalige Kennnummer erhalten.
Erfasst werden neben Geschlecht und Geburtsdatum unter anderem auch Muttersprache, Staatsangehörigkeit, Konfession, die Schule und der besuchte Unterricht, Förderschwerpunkte (also auffällige Defizite in bestimmten Lernbereichen) und ob jemand Spätaussiedler oder Migrantin ist. Übrigens werden auch über die Lehrkräfte umfangreiche personenbezogene Daten erfasst.
Demokratieverständnis: Ungenügend
“Man könnte zur Entschuldigung anführen, dass Jura nicht als allgemeines Schulfach gelehrt wird, die Damen und Herren der KMK also nicht notwendig juristische Kenntnisse besitzen, wenn sie das deutsche Bildungssystem durchlaufen haben.
Sollte man nicht aber zumindest Kenntnisse über demokratische Grundsätze vorweisen können, wenn man die Gesetzgebung lenken will? Und sollten diese nicht mindestens im Sozialkundeunterricht soweit vermittelt worden sein, dass man Bedeutung und Anforderungen von Datenschutz, informationeller Selbstbestimmung und Persönlichkeitsrecht erfasst und verstanden hat? Der Anspruch scheint bei den Mitgliedern der KMK nicht erfüllt worden zu sein. Ein PISA-gleiches Desaster in Sachen Datenschutz und Demokratieverständnis!”
So begann die Laudatio von Karin Schuler, stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Vereinigung für Datenschutz (Bonn) am 20. Oktober 2006 in Bielefeld.
Und sie endete mit: “Setzen! Sechs.”
Wer wohlwollend ist, argumentiert vielleicht mit der Inkompetenz der jeweiligen MinisterInnen und ist damit vermutlich der Wahrheit sehr nahe gekommen. Barbara Sommer, frischgebackene Schulministerin in NRW, ging sofort auf Distanz zum Datensammelprogramm, das ihre Kollegen in den vergangenen Jahren und vor ihrer Zeit aufgelegt hatten – welch ein Zufall: in der Presse stand dies genau am Tag der unangenehmen Preisverleihung.
“Wen wird wohl diese nationale Bildungsdatenbank interessieren, wenn sie denn erst einmal besteht?” fragte Karin Schuler provokativ. “Haben wir nicht gerade bei TollCollect gelernt, dass eine heute versprochene, noch so deutliche gesetzliche Zweckbegrenzung und ein aufwändiges Datenschutzkonzept nicht vor einer beliebigen “Umwidmung” schützen – wenn nur der entsprechende politische Druck entwickelt wird? Ist es also wirklich so unwahrscheinlich, dass sich nicht nur Polizei und Sicherheitsdienste für eine solch schöne Zusammenstellung interessieren, sondern auch Arbeitgeber, Hausbank und Versicherung?
Sie wollen einen Kredit? Wo Sie den Abschluss nur mit Hängen und Würgen geschafft haben? Da könnte es sein, dass Ihre Bank Zweifel bekommt, ob Ihr Job ausreichend sicher ist und Sie den Kredit sicher zurückzahlen können.
Sie kamen mal in den Genuss des Förderschwerpunkts “Emotionale und soziale Entwicklung”? Sorry, da stehen die Chancen schlecht, einen Ausbildungsplatz im Bankgewerbe zu bekommen.”
Menschenrechte: Ungenügend
Wenn eine Datenbank erst einmal besteht, wird sie auch benutzt. Und leider nicht unbedingt von denen, die sie ursprünglich mal nutzen dürfen sollten.
Im Jahre 2006 gibt es in Deutschland keine heilige Inquisition und keine GeStaPo. Aber in 20 Jahren? Wer kann das wissen?
Eine GeStaPo des Jahres 2026 würde entzückt sein über die detaillierte und vollständige Datenvielfalt über das dann wehrfähige gesamtdeutsche Menschenmaterial. Personenbezogene Informationen, die die KMK dereinst, nämlich heute, arglos zusammengesammelt hat!
Die Lücken in der Datenverwaltung autoritärer Regimes halfen hingegen regelmäßig, tausende Menschenleben zu retten.
Der sprichwörtliche “Mut zur Lücke” entpuppt sich mit einem Male als humanistischer Imperativ!
Datenschutz: Ungenügend
Inzwischen haben auch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern auf ihrer 72. Bundeskonferenz in Naumburg die Kultusministerkonferenz scharf angegriffen. In einer eigenen Entschließung fordern auch sie den Verzicht auf die lebenslange ID-Nummer für Lehrer und Schüler.
