Metropol: Weiterer Sieg für den Denkmalschutz
27. Oktober 2006.
"Auf diese alten Stühle würde sich doch keiner mehr setzen wollen." Mit einem Handstreich versuchte der Vertreter der Interboden GmbH alle Bedenken beiseite zu wischen, als er von einer Delegation der Bonner Ratsgrünen auf die Kinostühle angesprochen wurde, die lieblos im Gang zum großen Kinosaal aufgestapelt waren. Tatsächlich waren bis auf die beiden vorderen Reihen alle Sessel aus dem denkmalgeschützen Saal herausgenommen worden. Auf eben die sollten sich dann aber die Kommunalpolitiker dann doch setzen wollen, um sich einen Vortrag der neuen Metropol-Eigner über ihre Pläne zum Umbau und die angeblich nicht vorhandene Denkmalwürdigkeit des Metropol anzuhören.
Nun hat das Verwaltungericht Köln klare Worte gefunden. Die Richter führten aus, dass das Metropol als Lichtspielhaus in die Denkmalliste eingetragen sei und in der Begründung sei ausdrücklich der Kuppelsaal hervorgehoben. "Dass zu einem derartigen Vorführsaal auch eine entsprechende Bestuhlung gehört", so die Richter, "bedarf keiner weiteren Darlegung." Das Gericht wies damit den Antrag der Metropol-Eigner gegen die sofortige Vollziehung der städtischen Ordnungsverfügung zurück, die einen umgehenden Wiedereinbau der Bestuhlung fordert.
Man darf gespannt sein, wie Töpfer und Interboden GmbH nun bei ihren Planungen zur Umnutzung des Kinos in Einzelhandelsnutzung die Bestuhlung einbeziehen werden.
