'Saumäßiges' Gebäudemanagement Bonn ('SGB')

Schul-Aula ist seit drei Jahren nicht benutzbar

11. Juni 2008.

Seit drei Jahren gilt: Betreten verboten!

Seit drei Jahren gilt: Betreten verboten!

Seit beim Düsseldorfer Flughafenbrand 1996 siebzehn Menschen ums Leben kamen, wird in ganz Deutschland peinlichst genau auf Brandschutz-korrektes Bauen geachtet. Nur nicht bei der Stadt Bonn.

Jedenfalls nicht 2006, als die Aula des Konrad-Adenauer-Gymnasiums in Bonn-Bad Godesberg saniert wurde.

Anlass war “Peterchens Mondfahrt”. In der Vorweihnachtszeit 2006 sollte nämlich das Kleine Theater Bad Godesberg dieses putzige Theaterstück für Kinder ab vier Jahren in der Aula aufführen. Es zeigte sich jedoch, dass die von der Stadt Bonn mit der Deckensanierung beauftragte ost-thüringische Billigbaufirma ihre Mängel nicht rechtzeitig würde beheben können.

Schuld war Pfusch am Bau, wie er wegen Kostenersparnis immer wieder versucht wird: Die vom Städtischen Gebäudemanagement Bonn (SGB) unter Vertrag genommene Billigfirma hatte verbotenerweise viele nicht zugelassene Bauteile in der Unterkonstruktion der Brandschutz-Decke in der Aula eingebaut. Logische Konsequenz: Runter mit dem Schrott und dann RICHTIG machen! Solch eine Nachbesserung ist aber leider nicht im Handumdrehen möglich, erklärte damals der verantwortliche Architekt.

Welch eine Katastrophe: Aula nicht rechtzeitig fertig für “Peterchens Mondfahrt”?

Friedhelm Naujoks, seit 2004 der sehr hoch bezahlte Chef des “Städtischen Gebäudemanagement Bonn” SGB, setzte sich ungefragt als heldenhafter Retter von “Peterchens Mondfahrt” in Szene:

Kurzerhand jagte er seinen Architekten von der Baustelle und ließ nun in Eigenregie, unter sträflicher Missachtung der Brandschutzbestimmungen, für teures Geld in aller Eile mangelhaft weiterbauen. Motto: Termin halten, koste es, was es wolle!

“Peterchens Mondfahrt” wurde tatsächlich wie geplant aufgeführt, allerdings in einer Aula, in der nach heutiger Auffassung der Bonner Staatsanwaltschaft Baugefährdung im Sinne des § 319 des Strafgesetzbuches herrschte.

Achtung: Baugefährdung ist kein Kavaliersdelikt! Nach Öffnet einen externen Link in einem neuen Fenster§ 319 StGB (28. Abschnitt: Gemeingefährliche Straftaten) gehört mit bis zu fünf Jahren Knast bestraft, wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues gegen die “allgemein anerkannten Regeln der Technik” verstößt und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet. Wohlgemerkt: Bereits die Gefährdung ist strafbar, egal, ob etwas passiert ist oder nicht.

Herr Naujoks wird sich warm anziehen müssen.

Bis heute jedenfalls hat das Bonner Bauordnungsamt die Aula nicht zur Benutzung freigegeben.

Die Sanierung der von Herrn Naujoks leichtfertig verpfuschten Brandschutzdecke in der Aula des Konrad-Adenauer-Gymnasiums wird uns SteuerzahlerInnen in Kürze mindestens weitere 200.000 Euro kosten. Zusätzlich zu den gut 40.000 Euro fragwürdiger Nachtragsforderungen der Billigbaufirma, die der SGB-Chef vor zwei Jahren wegen angeblich gebotener Eile kritiklos durchgewunken hatte.

Macht zusammen eine Viertelmillion Euro innerhalb weniger Minuten verschwendeten städtischen Vermögens und eine seit nun bald drei Jahren offiziell stillgelegte städtische Aula mit 1000 Sitzplätzen. Und das alles nur wegen eines Kindertheaters und der Eitelkeit des derzeitigen SGB-Chefs?

Herr Naujoks, Sie sind uns wirklich ein Spaßvogel.

  1. Peter,C.Riemann sagt am 17. Juni 2008:

    Besonders prekär ist an dem Agieren des SGB, das es hier sich nicht nur um eine theoretische Gefährdung im Falle eines Brandes handelt, sondern um eine akute Gefährdung durch die nicht zugelassenen Schrauben der Deckenabhängung, die lt. Gerichtsgutachten auch im Zuge der Nachbesserung bis Juni 2007 nicht behoben wurde.

    Dass die Baugefährdung sehenden Auges in Kauf genommen wurde ist eine Sache, die andere ist, dass durch einen Beratenden Ingenieur aus Herne, dem früheren Wirkungsbereich des Bonner Gebäudemanagers, eine Art „Persilschein“ in Eile und in Unkenntnis der Verwendung nicht zugelassener Schrauben vor der Schulaufführung ausgestellt wurde.

    Dieser wichtige Aspekt der mängelbehafteten Deckenkonstruktion wurde noch am 12.12.2006, zwei Tage vor der Schulaufführung, durch den bauleitenden Architekten bis in die „oberste Etage“ des SGB gemeldet.

    Der auch verbal geäußerte Tenor des SGB war hingegen überdeutlich: “Termine müssen gehalten werden, auch wenn hinterher alles herausgerissen werden muss”.

    Peter Riemann

  2. [...] - Gymnasiums (KAG) mussten aus Imagegründen für das SGB , wegen der KAG Affäre online zu “Saumäßiges Gebäudemanagement” mutiert, auf jeden Fall stattfinden, deshalb wurden baugefährdende Maßnahmen nicht nur [...]

  3. [...] das Städtische Gebäudemanagement (SGB) des SPD Genossen Friedhelm Naujoks (Anzeige u.a. wegen Baugefährdung, Betrug, Korruption und anderer Verstöße) und gegen das Rechtsamt der Stadt Bonn wegen [...]

  4. [...] das Städtische Gebäudemanagement (SGB) des SPD Genossen Friedhelm Naujoks (Anzeige u.a. wegen Baugefährdung, Betrug, Korruption und anderer Verstöße) und gegen das Rechtsamt der Stadt Bonn wegen [...]

  5. [...] Dieckmann ), gibt es diese “Dauerbrenner“, und alle Lehrer stöhnen über das Chaos des “Saumäßigen” Gebäudemanagements Bonn, Kürzel: [...]

  6. [...] 2,2 Millionen Euro Verlust durch den Schlachthof – Korruptionsskandal, in dem das “Saumäßige Gebäudemanagement” mal wieder tief [...]

  7. [...] Fritz Naujux (Namen von der Redaktion geändert) , der stets Kosten und Termine einhält notfalls baugefährdende Maßnahmen duldet und knallhart gegen Legionellen im Bonner Trinkwasser [...]

  8. [...] dass Friedhelm Naujoks, einst am Telefon gerügt ob seiner offenbar vorsätzlich herbeigeführten Baugefährdung bei der Aula des Konrad – Adenauer – Gymnasiums, zurückblaffte: „ob man ihm die Welt erklären wolle“. Die Welt ist inzwischen nach Bonn [...]

  9. [...] Spenden von Solarworld sollten lieber längst überfällige personengefährdende Maßnahmen, wie die immer noch nicht zugelassene Konstruktion der Aula des Konrad – Adenauer – Gymnasiums, in einen bauaufsichtlich eindeutigen Zustand [...]

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