18. Juni 2008.

Es schien als hätten die Bürgerinitiative “Rettet das Metropol” und die Stadt Bonn für die Zukunft des Metropols einen Kompromiss gefunden, bei dem keiner der beiden Gesicht verloren hätte. Der Rat der Stadt Bonn sollte das Bürgerbegehren der Bürgerinitiative “Rettet das Metropol” für Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterunzulässig erklären, um im nächsten Schritt – ganz im Sinne der BI – dem jetzigen Eigentümer, der Metropol Immobilien- und Management GmbH, die Genehmigung für Umbau und Umnutzung des Denkmals zum Zwecke der Einzelhandels zu Öffnet einen externen Link in einem neuen Fensterverweigern.

Leider wurden diese Pläne kurzfristig von der Justiz durchkreuzt.

Kurz vor der Ratssitzung fand ein Ortstermin des Oberverwaltungsgerichts Münster statt, die letzte Instanz, zu der sich der Eigentümer mittlerweile durchgeklagt hat, um endlich seinen Traum vom Umbau des historischen Kinos zu einer großflächigen Einzelhandelsfläche realisieren zu können. Laut Aussage von Stadtdirektor Dr. Volker Kregel hat sich der zuständige Berichterstatter des Senats des OVGs beim Ortstermin dahingehend geäußert, dass “damit zu rechnen ist, dass so entschieden wird, dass das Metropol kein Baudenkmal ist.”

Mit seinem Wunsch, das trotz des Umbaus viel von dem Charakter des Metropols erhalten bleibe, zeigte Kregel nur noch gute Miene zum bösen Spiel.

Die mündliche Verhandlung, bei der das abschließende rechtliche Urteil gefällt wird, findet am 26. August vor dem Oberverwaltungsgericht Münster statt.

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