Kino METROPOL, Bonn
Verlieren Denkmäler durch Maßnahmen der Denkmalpflege ihre Schutzwürdigkeit?
19. Juni 2008.
Mit Bestürzung hat die Bürgerinitiative die Stellungnahme des Berichterstatters des OVG Münster zur Kenntnis genommen, wonach das Metropol kein Denkmal sei. Zum ersten Mal vertritt hiermit ein Richter die Argumentation der Eigentümer, die seit dem Erwerb der Immobilie auf die Zerstörung des Metropol hinarbeiten.
Nach Ansicht des Berichterstatters ist bereits in den 80er die Denkmaleigenschaft durch Baumassnahmen verloren gegangen, die von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bonn genehmigt wurden. Besonders der unter der genauen Kontrolle der Denkmalbehörden (Stadt und Landeskonservator) durchgeführte, originalgetreue Wiederaufbau des Bühnenrahmens soll die Denkmaleigenschaft zerstört haben. Sollte das OVG tatsächlich in einer für den 26. August angesetzten mündlichen Verhandlung dem Metropol die Denkmaleigenschaft aberkennen, ist damit zu rechnen, dass das Denkmal kurz darauf von den Eigentümern weitgehend zerstört würde.
Von einem entsprechenden Urteil des OVG Münster geht die Bürgerinitiative aber nicht aus.
Die Bürgerinitiative hat sich in den letzten Jahren intensiv mit den rechtlichen Rahmenbedingungen des Denkmalschutzes auseinandergesetzt. Der hohe Wert des Denkmals wurde in Urteilen des VG Köln, des OVG Münster und vielen Gutachten nachdrücklich belegt. Sollte das OVG Münster nun eine vollkommen andere Richtung in der Bewertung der Denkmaleigenschaft einschlagen, so käme dies einem Paradigmenwechsel in der Denkmalpflege gleich. An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass der Berichterstatter nur eine Vorlage für den letztendlich entscheidenden Senat erstellt. Es ist durchaus möglich, dass der Senat zu einer anderen Einschätzung kommt. Dies ist in der Vergangenheit des öfteren passiert.
Im Hinblick auf den Denkmalschutz hätte das angedrohte Urteil katastrophale Folgen. Denkmalpflege stände in gefährlicher Nähe zur Denkmalzerstörung. Die Denkmaleigenschaft renovierter und restaurierter Denkmäler wäre in Frage gestellt. Viele Denkmäler verfügen in wesentlichen Teilen über weitaus weniger Originalsubstanz als das Metropol. Beispielsweise würden viele Kirchen – nach Ansicht der Bezirksregierung Köln vom 20.08.2008 incl. des Kölner Doms – ihre Denkmaleigenschaft verlieren. Der Erhalt dieser Gebäude könnte dann nicht mehr durch Steuergeldern unterstützt werden. Viele nach dem Krieg liebevoll auch von Privatleuten restaurierte Gebäude müssten ihre Denkmaleigenschaft verlieren. Die Eigentümer vieler Denkmäler müssen sich nun fragen, ob denkmalrechtliche Genehmigungen der Kommunen die Denkmaleigenschaft ihrer Häuser aufgehoben haben, ob sie Steuervorteile und Abschreibungsmöglichkeiten sowie Zuschüsse zu Unrecht erhielten und welche Konsequenzen das haben könnte.
Die Bürgerinitiative wird sich weiterhin für den Erhalt des Metropol und die Einhaltung des Denkmalschutzes für dieses einmalige Denkmal einsetzen. Wir werden mit Sachverständigen aus den Bereichen Justiz und Denkmalschutz sprechen um den Richtern des OVG Münster zusätzliche Argumente für die Beibehaltung der Denkmaleigenschaft zu liefern.
von: Matthias Keuthen
