Metropol: Auf zum Jüngsten Gericht!

25. August 2008.

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Ist das Metropol-Kino doch kein Denkmal?

Die Initiative “Rettet das Metropol” hat für heute, 26. August 2008, eine Busreise zum Oberverwaltungsgericht in Münster organisiert, das an diesem Tag über die Denkmaleigenschaft des Bonner Kinos Metropol in Neuauflage verhandeln wird. (Abfahrt 7.00 Uhr in der Quantiusstraße hinter dem Bonner Hauptbahnhof).

Dabei hatte genau dieses Oberverwaltungsgericht Münster längst sehr klare Verhältnisse geschaffen: Das Kino Metropol ist ein Baudenkmal! So lautete das Urteil vor 21 Jahren am 14. April 1987.

Aber die Richter von damals sind jetzt längst pensioniert.

Hier setzt offenbar die Hoffnung des Immobilienspekulanten Töpfer an, der aus dem Kino ein Warenhaus machen will: Was damals Recht war, könnte doch heute möglicherweise Unrecht sein, oder? In der Rechtsgeschichte gibt es schließlich viele Beispiele. Hexenverbrennung ist z. B. heute illegal. Aber GeStaPo/StaSi-mäßige Datenschnüffelei à la Schäuble ist seit kurzem wieder erlaubt. Beides war vor 21 Jahren völlig undenkbar, zumindest in Westdeutschland.

Wie sind die OVG-Richter in Münster heute wohl drauf?

Am besten: Früh aufstehen, hinfahren und zuschauen!

Für viel Aufregung hatte vor zwei Monaten eine informelle Aussage von Dr. Ulrich Maidowski gesorgt, die von der Stadtverwaltung gleich im Stadtrat weitergeplappert und anschließend von General-Anzeiger und Rundschau genüsslich breitgetreten wurde. Der Bonner Stadtrat war jedenfalls Opens external link in new windowsprachlos und stoppte schlagartig seine geplante Entscheidung, die Metropol-Umbaupläne abzulehnen.

Gerücht ist Gerücht, nicht Gericht.

Diesen kleinen Unterschied jedoch übersahen die RatsherrInnen in ihrer Aufregung und ihrem unbedingten Wunsch, keine Entscheidung zu fällen, die ihnen später richterlicherseits um die Ohren gehauen wird und dann viel Geld kostet.

Dr. Maidowski ist stellvertretender Vorsitzender im 10. Senat des Oberverwaltungsgerichts Münster und deshalb zuständig für Fragen des Denkmalschutzes in ganz NRW. Mit seinen Kollegen hatte er im Juni dieses Jahres einen Ortstermin im stillgelegten Kino wahrgenommen und im Fachgespräch sicherlich keinen Hehl daraus gemacht, dass Denkmäler typischerweise aus Originalteilen bestehen und nicht aus Reproduktionen und dass es im Falle des Metropol einer kritischen Abwägung der Verhältnisse von Originalsubstanz zu Rekonstruktion bedürfe.

Klarer Fall: Genau das ist der aktuelle Stand der Diskussion in Fachkreisen, den man auch im Internet nachlesen kann.

[Aus Denkmalschutz-Perspektive ist z. B. die wiederaufgebaute Frauenkirche in Dresden kein Baudenkmal, sondern eine Kopie - zwar schön, aber eben nicht dem speziellen Denkmalschutzrecht unterstehend.

Andererseits sieht das Denkmalrecht in NRW (seit 1980) vor, dass wiederherzustellen ist, was denkmalschädigend kaputtgeschlagen wurde. Genau aus diesem Grund sind Kuppel und Bühnenportal des Metropol nicht mehr Original-, sondern rekonstruierte Bauteile. Soll jetzt der Denkmalschutz etwa verlorengehen, weil er befolgt wurde?]

Wie ist das alles im Falle Metropol zu werten? Uns liegt hierzu eine höchstkompetente gutachterliche Stellungnahme von jemand vor, der den Fall von früher kennt. Der Richter von damals ist zwar pensioniert, aber Deutschland ist eben auch berühmt für seine rüstigen Rentner!

Opens external link in new windowDr. Hans-Dieter Upmeier, langjähriger OVG-Richter in Münster, u. a. mit Schwerpunkt Denkmalpflege, kam am vergangenen Donnerstag unter der Berücksichtigung auch jüngster einschlägiger Gerichtsurteile zum eindeutigen Ergebnis: Metropol ist Denkmal. Punkt.

Auch Herrn Dr. Maidowski wird dieser Text bekannt sein, vielleicht hat er das uns zugespielte Gutachten sogar selbst in Auftrag gegeben. Und wenn nicht: Er und Upmeier kennen sich auch persönlich.

Die beiden werden gemeinsam keine zwei Wochen nach dem Metropol-Gerichtstermin ein vhw-Seminar mit dem Thema Opens external link in new window“Denkmalrecht für Einsteiger” in der Thomas-Morus-Akademie in Bensberg bestreiten – am 10. September 2008, Teilnahmegebühr 295,- Euro.

rhein:raum ist nicht bekannt, ob sich der Bonner Immobilienspekulant Töpfer angemeldet hat.

Wir sind gespannt, wie heute die Verhandlung verläuft. Wird vielleicht gar herauskommen, ob, und wenn ja: wer aus der Bonner Stadtverwaltung Herrn Töpfer ermuntert hatte, einen so überhöhten Preis für das eingetragene Baudenkmal Metropol zu bieten und zu bezahlen?

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