Bürgerinitiative: Gute Aussichten auf den Erhalt des Metropol-Theaters

16. Oktober 2008.

metropol_buehne_06-8_04Die Bürgerinitiative PRO METROPOL begrüßt das Vorgehen der Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD), die in einer Dringlichkeitsentscheidung gemeinsam mit dem Stadtverordneten Rolf Beu (GRÜNE) Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster gegen die Nichtzulassung einer Revision des jüngsten Metropolurteils eingelegt hat. Die Stadt Bonn stellt sich damit vernünftigerweise einer Gerichtsentscheidung entgegen, die – bliebe sie bestehen – nicht nur verheerende Folgen für den Denkmalschutz in ganz Nordrhein-Westfalen hätte, sondern die auch in ihrer Begründung dermaßen viele Fehler und Widersprüche enthält, dass eine Beschwerde gute Aussichten auf Erfolg hat.
Das aus unserer Sicht unrichtige Urteil des OVG wird auch durch das Rheinische Amt für Denkmalpflege in Frage gestellt. Der Landschaftsverband Rheinland hat deshalb ebenfalls Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eingelegt. Auch dies wird von der Bürgerinitiative im Hinblick auf die möglichen Auswirkungen des OVG-Urteils auf den gesamten Denkmalschutz in NRW begrüßt.
Sowohl die Stadt Bonn als auch der Landschaftsverband Rheinland werden jetzt die Beschwerde fristgerecht begründen und das Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Gang bringen.
Über drohende Schadensersatzforderungen muss sich die Stadt Bonn unseres Erachtens keine Gedanken machen. Solange es sich um ein schwebendes Verfahren handelt und es kein rechtskräftiges Urteil gibt, bleibt der Denkmalschutz für das METROPOL in vollem Umfang erhalten. Dies ist die augenblickliche Situation. Sollte der Eigentümer in der Hoffnung auf die Aufhebung des Denkmalschutzes hin voreilig einen privatrechtliche Vertrag mit dem Konzern Douglas / Thalia abgeschlossen haben, können hier durch Nichterfüllung eventuell lediglich Ansprüche an die Eigentümer entstehen. Diese haben schließlich das Objekt in vollem Bewusstsein, dass es sich um ein Denkmal handelt, erworben. Solange sich die Stadt Bonn nach Recht und Ordnung verhält, kann sich gegen sie kein Schadensersatzanspruch richten.
Insgesamt stehen die Chancen auf einen Erhalt des Denkmalstatus des METROPOL gut.
Wenn das Bundesverwaltungsgericht ebenfalls die Kriterien für die Aufhebung des OVG-Urteils erfüllt sieht, wird das Bundesverwaltungsgericht das Urteil aufheben und das Verfahren an das OVG zurückverweisen – allerdings an einen anderen Senat. Sollte das BVG entscheiden, in der Sache selbst ein Urteil zu fällen, dürfte es dies aller Voraussicht nach analog zur bisher geltenden Rechtsprechung tun: Auch damit wäre das Denkmal METROPOL gerettet. Da die Stadt Bonn sowie das Rheinische Amt für Denkmalpflege mehrere Punkte identifiziert haben, die für eine Aufhebung des Urteils sprechen, stehen die Chancen auf zukünftige vergnügliche Kinostunden im METROPOL gut.
Die Bürgerinitiative bedauert, dass nun erneut eine zeitliche Verzögerung eintritt, bevor das METROPOL wieder eröffnet werden kann. Die jetzige Situation ist im Wesentlichen durch die Uneinsichtigkeit der Eigentümer verursacht. Im Hinblick auf zu erwartende Gewinne wollen die Eigentümer im wahrsten Sinne mit dem Kopf durch die Wand. Leider haben sie durch ihre Beschwerde beim OVG Münster eine Situation entstehen lassen, die nun eine weitere Verzögerung der Angelegenheit mit sich bringt. Für viele Bonner ist der augenblickliche Zustand verständlicherweise ein Ärgernis. Ein noch größeres Ärgernis wäre aber der Verlust des Metropol-Theaters als Denkmal unserer Stadtgeschichte und bedeutendes Zeugnis der Mediengeschichte in Deutschland.
Anmerkung der Redaktion: am 23.10.2008 wird der Dringlichkeitsantrag im Rat behandelt. Beginn der Ratssitzung: 18.00 Uhr

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