Bonn am Rand
Schattenkinder
2. November 2008.
Maria Schmitz[1] kam vor 12 Jahren in Bonn am Rhein zur Welt. Zwei Jahre zuvor war ihre Mutter aus Ecuador in der damaligen Hauptstadt der BRD angekommen, ohne Aufenthaltspapiere. Sie schlug sich mit Putzen durchs Leben, wurde von einem Mann, ebenfalls „ohne Papiere“, schwanger und baute trotz immenser Schwierigkeiten ein Leben für sich und ihre Tochter auf. Auf den ersten Blick eine ganz normale, gut integrierte, alleinerzeihende Migrantin mit Kind.
Doch vor einigen Wochen erhielten die beiden Besuch von der Polizei: Ausweisung! Ein Schock insbesondere für die Tochter. Das Mädchen war bisher nie im Heimatland der Mutter. Sie spricht fließend deutsch, aber kaum die Sprache der Mutter. Sie besucht eine Realschule, ist hier voll integriert, fühlt sich in Bonn zu Hause und hätte in Deutschland sehr gute Entwicklungschancen. Jetzt aber muss sie in ein Land ausreisen, das ihr fremd ist.
Über die Zahl der in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen ohne Papiere liegen kaum Schätzungen vor. Offiziell gibt es diese Kinder nicht. Sie sind entweder mit den Eltern eingereist, zumeist mit einem Touristenvisum, und dann mit der Familie hier geblieben oder die Eltern/Mütter haben die Kinder nach einiger Zeit aus dem Heimatland nachgeholt. Bei anderen ist die ganze Familie nach der Ablehnung eines Asylantrages abgetaucht. Wieder andere wurden bereits in Deutschland von Müttern ohne Papiere geboren, so wie Maria. Vom Gesetzgeber wird die Existenz dieser Kinder einfach ignoriert. Wer entdeckt wird, muss raus. So bleiben diese Kinder vollkommen schutzlos.
Schwangerschaften mit erhöhtem Risiko
Die meist ungewollte Schwangerschaft einer illegalisierten Frau, mit einem Kindsvater ohne deutschen Pass, ist Auslöser einer Kette kaum lösbarer Probleme. Ein Leben in der Illegalität ist ein Leben in Rechtlosigkeit in allen Bereichen. Entscheidet sich die Frau für das Kind werden die ärztlichen Kontrolluntersuchungen oft aus Kostengründen oder aus Angst vor einer Entdeckung unterlassen. Medizinische Risiken und Gefahrensituationen für Mutter und Kind können dann nicht diagnostiziert und behandelt werden. Eine schwangere afrikanische Frau wandte sich erst an MediNetzBonn [2] als sie gesundheitliche Probleme bekam. Sie war da bereits im sechsten Monat. Der Gynäkologe diagnostizierte einen Nierenstau und die junge Frau musste sofort zur Behandlung in ein Krankenhaus. Zu der oft mangelnden medizinischen Versorgung kommt die psychosoziale Belastung durch die Angst vor Entdeckung und Abschiebung und die materiell schwierige Lebenssituation hinzu. Schwangerschaften in der Illegalität gelten daher als Risikoschwangerschaft. Immer wieder kommt es vor, dass die Kinder aus Angst ohne Hebamme oder ärztliche Hilfe zur Welt kommen. Während der Mutterschutzfrist, d.h. sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Geburt, kann aufgrund von faktischen Abschiebehindernissen zwar eine Duldung erteilt und Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in Anspruch genommen werden. Wenn die Frauen sich allerdings durch einen Antrag auf Duldung der Ausländerbehörde offenbaren, ist ihr Schicksal nach Ablauf der Schutzfrist unsicher. Ihre Adresse ist nun bekannt und sie müssen mit einer Abschiebung rechnen. Daher machen nur Wenige von dieser Möglichkeit Gebrauch.
Verletzung des Kinderrechts auf Identität und Staatsangehörigkeit
Gelingt es der Frau die Entbindung mit Hilfe einer der 14 medizinischen Flüchtlingshilfen, die es in größeren Städten Deutschlands gibt, oder einer anderen Beratungsstelle zu regeln, wartet auf sie mit der Geburtsurkunde die nächste Bedrohung. Die Mutter muss für die Anmeldung des Neugeborenen ihre Adresse angeben. Die Standesämter geben meist diese Daten an das Einwohnermeldeamt weiter, wo die Mutter natürlich nicht gemeldet ist. Dann wird routinemäßig das Ausländeramt informiert, was damit enden kann, dass die Polizei vor der Tür steht und Mutter und Säugling für die Vorbereitung der Abschiebung mitnehmen will. Um dieses Risiko zu vermeiden, verzichten die Mütter/Eltern oft auf eine Geburtsurkunde. Das Kind ist damit nicht nur ohne Aufenthaltsstatus, bürokratisch betrachtet existiert es nicht. Es ist staatenlos, heute die furchtbarste Form des Existenzentzugs.
Verletzung des Kinderrechts auf Gesundheitsvorsorge und bestmögliche Entwicklung
Ein solches Kind hat auch keinen Anspruch auf die gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen, die dazu dienen, frühzeitig Störungen der körperlichen, geistigen und sozialen Entwicklung zu erkennen, um diese gegebenenfalls entsprechend zu behandeln. Große Probleme entstehen beim Auftreten entwicklungspsychologischer oder neurologischer Auffälligkeiten bei Kindern ohne Papiere wie zum Beispiel bei einem fünfjährigen Kind, mit dem die Mutter in die MediNetz Sprechstunde kam, weil das Kind nur wenige Worte sprechen konnte und wenig verstand. Durch die Verknüpfung der Hilfsangebote der Kinder- und Jugendhilfe an einen legalen Aufenthaltsstatus werden die Kinder ohne Papiere hiervon nicht erreicht. Ein Kind ohne Aufenthaltsstatus hat auch keinen Anspruch auf die von der Ständigen lmpfkommission (STIKO) empfohlenen Schutzimpfungen, denn Menschen ohne Aufenthaltstaus ist es nicht möglich eine Krankenversicherung abzuschließen. Sie können höchstens als Privatpatienten zum Arzt gehen, wozu die meisten aber finanziell nicht in der Lage sind. Viele Eltern ohne Aufenthaltsstatus lassen aus Kostengründen keine Impfungen machen. So geschehen, bei drei kleinen Kinder einer in der Illegalität lebenden kurdischen Flüchtlingsfrau, die alle noch nicht ausreichend geimpft waren, oder bei einem 12jähriges Mädchen, das mit den Eltern aus Kolumbien geflohen war, und noch gar nicht geimpft war. MediNetzBonn sorgt dafür, dass alle diese Kinder, die in die Sprechstunde kommen, die notwendigen Vorsorgeuntersuchungen und den Impfschutz erhalten.
Verletzung des Kinderrechts auf Bildung
Das nächste Problem stellt sich, wenn das Kind das Kindergartenalter erreicht hat. Die Betreuung der kleinen Kinder wird entweder privat organisiert innerhalb des Bekanntenkreises oder die Kinder werden mit zum Putzen genommen, der üblichen Arbeit der Mütter/Eltern. Manchmal gelingt es die Kinder in einem privaten, zumeist kirchlichen Kindergarten unterzubringen. Dies ist aber nicht einfach, weil die Kinder nicht unfallversichert sind und die Unfallversicherung des Kindergartens für Kinder, die es nicht gibt, auch nicht aufkommt. Für Kinder ohne Papiere existiert kein rechtlicher Anspruch auf einen Kindergartenplatz[3]. Die Leiter von Kindergärten in öffentlicher Trägerschaft unterliegen der Meldepflicht, wenn sie bei der Aufnahme entsprechende Kenntnisse über den „illegalen“ Aufenthalt eines Kindes erlangt haben. So ermittelte in Bonn 2005 die Staatsanwaltschaft gegen Mitarbeiter des Jugendamtes, weil sie Kinder ohne Papiere nicht dem Ausländeramt gemeldet hatten.
Die schulische Situation ist auf Grund unterschiedlicher Landesgesetze in jedem Bundsland verschieden. Untersuchungen hierzu liegen leider bisher nicht vor. In Ländern mit zentralem Schülerregister ist ein Schulbesuch so gut wie ausgeschlossen, denn Kinder von Eltern ohne Aufenthaltsgenehmigung können hier über einen Abgleich mit dem Melderegister sofort ermittelt werden. Die Kinder müssen dann zu Hause bleiben. Aus Angst, dass sie jemand entdecken und ausfragen könnte, verbringen die Kinder die meiste Zeit in der Wohnung vor dem Fernseher. Kinder leiden nachweislich besonders unter der Angst vor Entdeckung und unter der sozialen Isolation. Isolierung und Angst gefährden die Gesundheit und Entwicklung dieser Kinder massiv.
Verletzung des Kinderrechts auf Priorität des Kindeswohls
Und trotzdem gelingt es Kindern ohne Papiere Schulabschlüsse zu machen, bis hin zum Abitur. Aber dann ist auch endgültig Schluss. Ohne Papiere ist in Deutschland eine Ausbildung oder ein Studium, trotz guter Netzwerke, nicht mehr machbar.
Der UN-Sonderberichterstatter für Bildung, Vernor Muñoz, kritisierte in seinem jüngsten Bericht (21.03.2007) die oft unklare Schulsituation von Kindern illegal in Deutschland lebender Familien. Er stellte fest, dass diese Kinder vom Pflichtschulsystem und damit vom in der Menschenrechtscharta der Vereinten Nationen verankerten „Recht auf Bildung” vollständig ausgeschlossen sind. Die Bundesrepublik Deutschland hat 1992 zwar die Konvention über die Rechte des Kindes ratifiziert, jedoch mit dem skandalösen Vorbehalt, dass das deutsche Asyl- und Ausländergesetz nicht durch die Kinderrechtskonvention berührt werden darf[4]. Kindern ohne Papiere werden fundamentale Menschenrechte, wie das Recht auf gesundheitliche Versorgung und das Recht einen Kindergarten und eine Schule zu besuchen, vorenthalten. In Deutschland gilt der Grundsatz “Ordnungsrecht vor Menschenrecht”. Jahrelang hier im Schatten lebende Kinder werden abgeschoben, wenn sie ans Licht kommen.
von Sigrid Becker-Wirth. Die Autorin ist Mitarbeiterin von MediNetzBonn e.V. und der ila
[1] Maria heißt natürlich anders. Ihren Name habe ich der Region, in der sie aufgewachsen ist und die sie geprägt hat, angepasst.
[2] MediNetzBonn e.V. ist eine medizinische Beratungs- und Vermittlungsstelle für Flüchtlinge. MediNetz vermittelt Menschen ohne Aufenthaltsstatus, die keinen Zugang zu einer medizinischen Versorgung haben, eine qualifizierte, kostenlose und anonyme Behandlung.
[3] Ralf Fudor, Erich Peter, Aufenthaltsrechtliche Illegalität und soziale Mindeststandards – Das Recht des Statuslosen Kindes auf Bildung, Rechtsgutachten im Auftrag der Max-Träger-Stiftung der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), Berlin/Bremen 2005 S. 37 ff.
[4] So werden in Deutschland unbegleitete Flüchtlingskinder, die über 16 Jahre sind oder so geschätzt werden, wie Erwachsene behandelt und können dann, bevor sie abgeschoben werden, allein in Sammelunterkünfte eingewiesen werden.
