Aula des Konrad-Adenauer-Gymnasiums Bonn-Bad Godesberg ist seit zwei Jahren unsicher
19. Januar 2009.
Es gibt inzwischen vier Gutachten (aus Bonn, Bad Honnef, Aachen und Herne), die einhellig darlegen, dass die Decke vorschriftswidrig und teilweise mit nicht zugelassenen Materialien gebaut wurde. Erstaunlich, dass niemand das ändern will…
Im Zuge einer Asbestsanierung hatte das Aula-Dach vor gut zwei Jahren eine neue Brandschutz-Unterdecke erhalten. Das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) hatte, als Bauherr, eine Billigbaufirma aus Thüringen damit beauftragt.
Die Koordinierung des gesamten Baugeschehens oblag einem freiberuflichen Bonner Architekten, der nun mit dieser Billigbaufirma zurechtkommen musste. Die machte so viele Baufehler, dass der Architekt, wie man es von ihm zu erwarten hatte, Einhalt gebot und Nachbesserung, d. h. Abriss des Pfuschs und korrekte Neuerrichtung, verlangte. Seinem Bauherrn, dem Städtischen Gebäudemanagement Bonn (SGB), teilte er pflichtschuldigst die sich hieraus ergebende Bauverzögerung mit und traf damit unversehens den empfindlichsten Nerv seines Auftraggebers:
Wenn Friedhelm Naujoks, Betriebsleiter des Städtischen Gebäudemanagements Bonn (SGB), eines nicht leiden kann, dann wird es wohl das Scheitern seiner Terminversprechungen sein!
Im vorliegenden Fall führte dies zu zahlreichen bautechnischen Problemen, zu juristischen Streitigkeiten, die noch längst nicht beendet sind, und zu völlig überflüssigen Mehrausgaben für die Bonner BürgerInnen.
Naujoks eilt der Ruf voraus, ein “Macher” zu sein. Am liebsten pocht der großgewachsene Mann mit Vollbart auf Termintreue: “Der Zeitplan ist zwar auf Kante genäht, wir halten ihn aber ein” (
GA). Selbst als bei der Sanierung der Anne-Frank-Schule im Januar 2006 eine nagelneue Abhangdecke von 950 qm schlagartig und vollständig abstürzte, fiel ihm nichts wichtigeres ein, als zu sagen: „Ich rechne fest damit, dass wir die Baustelle
termingerecht im März dieses Jahres der Beueler Hauptschule übergeben können“.
Zurück zur Aula des Adenauer-Gymnasiums: Dort wollte das Kleine Theater Bad Godesberg kurz vor Weihnachten 2006 das Kinderschauspiel
“Peterchens Mondfahrt” aufführen. Genau dieser Termin stand plötzlich in Frage: Würde die thüringische Billigfirma mit den verlangten Fehlerkorrekturen bis dahin fertig sein? Nein!
Kurzerhand kündigte der Bauherr seinem Architekten Loyalität und Vertrag auf und machte fortan in Eigenregie weiter. Motto: Termine müssen gehalten werden, koste es, was es wolle! Ein blitzschnell aus Herne herbeigeholter Statiker befand die Deckenkonstruktion zwar für mangelhaft, attestierte aber dennoch Unbedenklichkeit. Die Billigfirma pfuschte weiter, und die Theateraufführung fand statt.
Während dieser Theateraufführung im Dezember 2006 bestand “zweifelsfrei Baugefährdung” (
§ 319 StGB). Das ermittelte die Bonner Staatsanwaltschaft im nachhinein, sah aber von einer Strafverfolgung ab, nicht zuletzt, weil das Bonner Rechtsamt beteuerte, man werde alle vorgefundenen Missstände umgehend beseitigen.
Doch bisher ist nichts in Ordnung gebracht worden.
Und das, obwohl das Städtische Gebäudemanagement Bonn (SGB) zwei Monate nach dieser Theateraufführung Handwerker in den Hohlraum zwischen Dachhaut und Unterdecke hat klettern lassen, um zusätzliche Befestigungen zu installieren. Dem Statiker aus Herne war wohl doch etwas mulmig geworden… Die Unterdecke dürfte seitdem zwar etwas stabiler sein, entspricht aber immer noch nicht den in der Baugenehmigung verlangten Brandschutz-Anforderungen – seit nunmehr zwei Jahren!
Was bedeutet eigentlich “Brandschutzunterdecke”?
Ganz einfach: Bei einem Brand würde die Stahlkonstruktion des Aula-Daches wegen der hohen Temperaturen innerhalb weniger Minuten (!) ihre Festigkeit verlieren und einstürzen. Deshalb muss sie von unten mit einer brandschutztauglichen Deckenverkleidung versehen sein, die die Erhitzung der Stahlteile verzögert. Das ursprünglich verwendete Brandschutzmittel Asbest war in der Aula entfernt und durch eine neue Konstruktion ersetzt worden.
Ob Baukonstruktionen überhaupt brandschutztauglich sind oder nicht, wird von staatlichen Materialprüfanstalten in aufwändigen Testverfahren festgestellt. Die Brandversuche werden bis ins kleinste protokolliert: Aus welchen Einzelteilen besteht die Konstruktion, wie sind die einzelnen Abmessungen, wieviele Schrauben welcher Sorte wurden in welchen Abständen verwendet, wie sind die Anschlüsse an Nachbarbauteile ausgebildet? usw.usf. …
Am Ende solcher Versuchsreihen steht die Gewissheit, dass z.B. das soeben geprüfte Deckenverkleidungs-System in die Feuerwiderstandsklasse F-30 gehört. Allerdings nur dann, wenn in allen Details genau so gebaut wird, wie im viele Seiten dicken amtlichen Prüfzeugnis beschrieben.
Bei der Aula scheint das nicht der Fall zu sein.
“Nach Sichtung der uns vorliegenden Fotos ist eine für den bauaufsichtlichen Nachweis erforderliche ‘Übereinstimmungserklärung des Systemanbieters’ nicht möglich”,
erklärte der Systemanbieter inzwischen und ergänzte:
“Die Konstruktionsvarianten des tatsächlich eingebauten Systems weichen in wesentlichen Teilen von dem gültigen Brandschutznachweis ABP P-3400/4965-MPA BS bzw. ABP P-3498/3889-MPA BS ab.
Derartige Abweichungen von der geprüften, zugelassenen Konstruktion bergen im Brandfall ein unkalkulierbares Risiko, was zwangsläufig zu einer Verweigerung der Konformitätserklärung führt.”
Selbst ein ausnahmsweiser Einzelfall-Nachweis scheint unmöglich. Das NRW-Bauministerium (Referat VI A 4 Bautechnik und Bauphysik) hat schon vor Wochen abgewunken: Die Zuverlässigkeit solch einer erst falsch gebauten und anschließend halbreparierten Deckenkonstruktion im Brandfalle sei schlichtweg nicht berechenbar.
Früher oder später wird das SGB die mangelhafte Decke abreißen und eine richtige einbauen müssen. Aus eigener Tasche wird Naujoks, der “Macher”, die Mehrkosten sicherlich nicht bezahlen.
Foto: Klausur in der Aula des KAG

Trackback: [...] Steuerzahler dann plötzlich konfrontiert wird. Oft geht es dabei nicht um “Peanuts”, wie beim Konrad – Adenauer Gymnasium (im Moment noch ca. 630.000,- Euro), das wegen vorsätzlicher Baugefährdung zum Ermittlungsobjekt [...]
[...] persönlicher Rücksichtnahme und weil Verwaltungen unfehlbar sind, besteht seit über zwei Jahren ein Zustand latenter Baugefährdung für die Aula des KAG obwohl der gefürchtete Reißverschlusseffekt, das schlagartige Versagen und Absturz einer [...]
[...] der Staatsanwaltschaft beim SGB wegen der amtlich festgestellten Baugefährdung beim Konrad – Adenauer – Gymnasium (KAG), um dort die Verantwortlichen zu [...]
[...] Abwechslung wurden im Rahmen des KAG – Skandals mal nicht nur Ausschuss- und Ratsmitglieder belogen, sondern der Staatsanwalt in die Irre geführt. [...]
[...] Abwechslung wurden im Rahmen des KAG – Skandals mal nicht nur Ausschuss- und Ratsmitglieder belogen, sondern der Staatsanwalt in die Irre geführt. [...]
[...] aber schon in Spätsommer 2007 fertig, 2008 wurde nachgebessert und was geschah im Sommer 2009: erneutes Gebastel des SGB an der alten Geschichte , die inzwischen ca. eine Million an Vertuschungskosten verschlungen haben muss? Sollte seitens des [...]
[...] WCCB (ca. 60 Millionen “Miese”) und beim Konrad – Adenauer – Gymnasium (ca. 600 – 800.o000 “Miese”) unter Beweis [...]
[...] Mitarbeiter des Städtischen Gebäudemanagements (SGB) „leimten“ ihre Kollegen vom Bauordnungsamt, und produzierten im Rahmen einer Weihnachtsaufführung in einer Schulaula vorsätzliche, von der Staatsanwaltschaft „testierte“ Baugefährdung nach § 319 StGB (laufendes Verfahren Az.: 338 Js 53/09, siehe auch: rheinraum-online.de). [...]