27. Februar 2009.
Im Oktober 2008 hatte der Rat der Stadt Bonn die Gründung einer vierten Gesamtschule beschlossen. Im Januar 2009 erteilte die Bezirksregierung Köln die erforderliche Genehmigung, jedoch nur unter der Bedingung, dass von der gesetzlichen Mindestzahl von 112 Anmeldungen ein Drittel der Kinder eine Grundschulempfehlung für den Besuch des Gymnasiums vorweisen könne. Unter den 156 angemeldeten Kindern befanden sich jedoch nur 30 mit einer Gymnasialempfehlung. Der mit dem Anmeldeverfahren beauftragte kommissarische Schulleiter wählte 121 Schüler für eine Aufnahme aus und ging davon aus, die leistungsmäßige Zusammensetzung der ausgewählten Schülerschaft rechtfertige die Einrichtung einer Gesamtschule. Die Bezirksregierung teilte der Stadt jedoch Ende Januar mit, die Gesamtschule könne nicht in Betrieb gehen, weil es an der notwendigen „Leistungsheterogenität“ fehle.
Dem dagegen gerichteten Eilantrag der Stadt Bonn gab das Verwaltungsgericht Köln nun statt. Zur Begründung heißt es in dem Beschluss: Für die von der Bezirksregierung gesetzte Bedingung, ein Drittel der Kinder müsse eine Gymnasialempfehlung vorweisen, gebe es keine Rechtsgrundlage. Zwar sei bei der Gründung einer Gesamtschule sicherzustellen, dass jeweils genügend Kinder aus verschiedenen Leistungsgruppen aufgenommen würden. Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen mache hierfür aber keine starren Vorgaben, sondern räume dem (kommissarischen) Schulleiter einen Ermessensspielraum für die konkrete Umsetzung der Leistungsheterogenität ein.
Damit ist die Bonner SPD-Fraktion endlich eines Besseren belehrt worden. In den vergangenen Jahren hatten sie sich stets gegen die Einrichtung einer 4. Gesamtschule gestellt, da diese “rechtlich nicht durchsetzbar” sei. Nach Auffassung der GRÜNEN hätte dieses Urteil schon vor Jahren gefällt werden können, wenn von Verwaltung und Politik die 4. Gesamtschule gewollt gewesen wäre. Nach Ansicht von Michael Faber, Oberbürgermeisterkandidat von DIE LINKE.Bonn verdanken die Eltern und Kinder den Meinungsumschwung der SPD dem Druck des anstehenden Wahlkampfes.
Dieses Urteil wird wohl auch Auswirkungen über Bonn hinaus haben, denn das Kölner Verwaltungsgericht hat heute den Weg für eine moderne Bildungspolitik in ganz NRW geebnet.