Eine gemeinsame Podiumsdiskussion von Amnesty International und der Humanistischen Union

Menschen- und Bürgerrechte in Europa

1. Juni 2009.

Die Regionalgruppe der Humanistischen Union und die örtliche Hochschulgruppe von Amnesty International hatten zur öffentlichen Podiumsdiskussion eingeladen: Am Freitag, dem 22. Mai 2009 kamen Kandidaten zur Europawahl im Saal der evangelischen Studierendengemeinde in der Bonner Südstadt zusammen, um sich den Fragen der interessierten Öffentlichkeit zu stellen. Für die SPD war der stellvertretende Vorsitzende des Unterbezirks Bonn, Ole Erdmann, erschienen, für die Grünen nahm die Aachener Kommunalpolitikerin und Bildungsexpertin Karin Schmitt-Promny teil. Die FDP wurde durch den Vizepräsidenten der Europäischen Liberalen Jugend, Alexander Plahr aus Neuss, und die Linke durch die Vorsitzende ihres Bonner Kreisverbandes, Isabelle Casel, vertreten. Trotz intensiver Bemühungen der Veranstalter um eine Teilnahme der CDU schien diese Partei es nicht für notwendig zu erachten, einen Vertreter zu entsenden. Dies sollte sich allerdings keineswegs negativ auf die Qualität der Diskussion auswirken.

Denn den etwa 35 Teilnehmern im Auditorium schien die Diskussion einen für die Wahlentscheidung hilfreichen Einblick in die Programme der Parteien zu ermöglichen. Mit der Teilnehmerzahl waren die Veranstalter übrigens sehr zufrieden – gerade angesichts dessen, dass Diskussionsveranstaltungen zur Europawahl bedauerlicherweise oft wenig angenommen werden. Die Moderation wurde vom Bonner Politologen Christoph Lövenich durchgeführt, der souverän und professionell durch den Abend führte. Dank seiner strengen Wacht auf die Einhaltung der den Kandidaten zur Verfügung stehenden Redezeit konnte die Veranstaltung auch zu einem vernünftigen Zeitpunkt beendet werden und konnten die Teilnehmer noch in den Genuss des beginnenden Frühsommerabends kommen. Dass es unterhaltsam zuging, war eben auch den Kandidaten zu verdanken. Obwohl sie alle von ihren Parteien auf Listenrängen platziert wurden, die ihnen keine großen Chancen auf einen tatsächlichen Einzug in das Europäische Parlament einräumen, beteiligten sie sich mit Leidenschaft an der Diskussion und versuchten, ihr ganzes Überzeugungsvermögen einzubringen.

Das Sterben an den Außengrenzen der EU: Flüchtlings- und Asylpolitik

Der Gesprächsverlauf gliederte sich in thematische Abschnitte, die jeweils von Vertretern der veranstaltenden Organisationen durch die Äußerung einiger Thesen eingeleitet wurden. Als erstes Thema wurde die Asyl- und Flüchtlingspolitik der EU befasst. Markus Schopp von der Amnesty International Hochschulgruppe stellte die Einschätzung in den Raum, dass die EU zur Zeit das Menschenrecht auf Schutz vor Verfolgungen nicht ausreichend garantiere. Die Mitgliedsstaaten würden einer klaren Formulierung der UN-Menschenrechtskonvention nur mit sehr unterschiedlichen Aufnahmekriterien begegnen. Der Flüchtlingsschutz gerate in der EU zum Glücksspiel für die Betroffenen. Bei der Bewältigung der afrikanischen Flüchtlingsströme im Mittelmeerraum würden die südlichen Staaten der EU allein gelassen, worauf sie mit menschenunwürdigen Methoden gegenüber den Betroffenen reagierten. Anstelle eines gemeinsamen Aufnahmeverfahrens, das zu einer gerechten Verteilung der Flüchtlinge auf alle EU-Mitgliedsstaaten führte, werde die EU-Außengrenze beinahe militärisch aufgerüstet. Das Abdrängen von Bootsflüchtlingen durch die Grenzbehörden führe dazu, dass Verfolgte einen Asylantrag gar nicht erst stellen könnten. Flüchtlinge, denen eine Ankunft in der EU gelinge, würden in einigen Mitgliedsstaaten demütigend behandelt, besonders in den Flüchtlingslagern Griechenlands.

Alexander Plahr (FDP) stimmte dieser düsteren Schilderung der Tatsachen zu. Es sei „beschämend, dass an Europas Südgrenze tausende Menschen ertrinken“. Für Verbesserungen bedürfe es einer gemeinsamen EU-Asylpolitik, ein Punkt, in dem sich alle Kandidaten einig waren. Es bringe aber nichts, darum herum zu reden, dass viele der ankommenden Personen „Wohlstandsflüchtlinge“ seien. „Daher müssen wir uns bemühen, die Lebensbedingungen der Menschen in den Herkunftsländern zu verbessern, und zwar mithilfe der Prinzipien des Freihandels“, die Exportsubventionen für landwirtschaftliche Produkte in der EU müssten beendet und eine andere Fischereipolitik betrieben werden.

Die Grüne Karin Schmitt-Promny kritisierte die Verwendung des Begriffes ‚Wohlstandsflüchtlinge‛ durch Plahr. Man müsse hinsichtlich der Begrifflichkeiten sensibel sein, gerade auch wegen der kolonialen Vergangenheit Europas, die ihre negativen Wirkungen für die Ökonomien der Länder des Südens bis heute entfalte. Auch heute noch produziere die EU-Außenwirtschaftspolitik Hunger in den betroffenen Gebieten. Darüber hinaus sei zu kritisieren, dass „keine ausreichende Abgrenzung zu Diktaturen in Afrikag betrieben werde, namentlich sei hier Frankreich mit seinen Verbindungen zur Regierung Togos anzusprechen. Dagegen müsse „ein empathisches Europag geschaffen werden, dass mitfühlend in die Welt wirke.

Ole Erdmann (SPD) glaubte, in der Problemanalyse große Einigkeit mit Amnesty international und zwischen den vertretenen Parteien feststellten zu können. „Das Problem sind praktische Schritte zur Verbesserung der Situation!“ Hierzu dienten die institutionellen Veränderungen im Rahmen des Lissabon-Vertrages. Denn auf gesamteuropäischer Ebene hätten Kommission und EU-Parlament einen weniger restriktiven Umgang mit den Flüchtlingen vorgesehen. „Dies ist durch einige nordeuropäische Staaten und Großbritannien im Nachhinein wieder verschärft worden“. Für den Flüchtlingsschutz sei also eine Stärkung der gesamteuropäischen Ebene gewinnbringend, wie sie im Lissabon-Vertrag vorgesehen sei. Erdmann kritisierte, dass Flüchtlinge teilweise unbegrenzt in Haft genommen werden könnten. Eine Höchsthaftdauer von 18 Monaten sei allerdings ein vertretbarer Kompromiss. „Gemeinsame Standards dürfen jedenfalls keinen Wettbewerb nach unten auslösen.“ Während die zur Zeit geplanten Richtlinien Griechenland zu neuen Anstrengungen treiben würden, „wird Italien die Möglichkeit der Verschlechterung seines Flüchtlingsschutzes nutzen“. Erdmann betonte, die Asylpolitik müsse auch unter dem Gesichtspunkt einer allgemeinen europäischen Migrationspolitik betrachtet werden: „Europa braucht Einwanderung. Für ein offenes Europa müssen wir aber erst einmal die nötige Akzeptanz in der Bevölkerung erreichen“.

Isabelle Casel (Die Linke) wollte sich mit den Forderungen, zu denen unter den Kandidaten Einigkeit bestand, nicht zufrieden geben: „Die Linke steht konsequent für das Recht auf Asyl!“ Die Europäische Agentur für operative Zusammenarbeit an den Außengrenzen, Frontex, gehe mit geradezu militärischen Methoden gegen die ankommenden Menschen vor. „Wir fordern die Abschaffung von Frontex als einer Flüchtlings-Abwehragentur, und eine Umwandlung in eine Flüchtlings-Aufnahmeagentur.“ Frontex verhalte sich auch hinsichtlich des Datenschutzes und anderer informationeller Grundrechte sehr bedenklich. Die Agentur gehe mit Gehemdienstmethoden vor, speichere biometrische Daten der Einwanderer und forciere eine weitere Militarisierung der Innenpolitik. Unabhängig von den Fluchtgründen sollten Ankömmlinge zunächst aufgenommen und auf die Mitgliedsstaaten verteilt werden. Aber auch die Fluchtursachen müssten bekämpft werden durch eine Anhebung der Entwicklungshilfeetats der Mitgliedsstaaten auf 0,7% des Bruttoinlandsprodukts und einen umfassenden Schuldenerlass für die betroffenen Staaten. Gegen Plahr stellte sie sich gegen den Freihandel als Lösung des Problems, Casel: „Im Gegenteil müssen wir die Einführung von Importzöllen in den Entwicklungsländern fördern, damit deren Ökonomien aufgebaut werden können.“ Auch wollte Casel keinen Fortschritt für den Flüchtlingsschutz im Lissabon-Vertrag sehen, wie dies Erdmann geäußert hatte. „In diesem Vertrag ist sogar vorgesehen, dass den Auswirkungen der Klimakrise mit militärischen Maßnahmen in den Ländern des Südens begegnet wird“, so Casel.

Aus dem Auditorium wurde anschließend geäußert, dass nur 40–50% der eintreffenden Flüchtlinge Wohlstandsflüchtlinge seien. Auch wurde der ehemalige Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Jean Ziegler, mit der Forderung zitiert, künftig Hunger als Asylgrund anzuerkennen. Eine Forderung, die alle Kandidaten mit Ausnahme Casels ablehnten. Allerdings betonte auch Casel, dass dies keine Ideallösung des Problems darstelle. Plahr brachte noch eine Kritik der von den anderen Kandidaten geforderten verstärkten Entwicklungshilfe in den Herkunftsländern der Flüchtlinge vor: „Entwicklungshilfe ist oft ein Faß ohne Boden. Wir müssen vielmehr Good Governance in den entsprechenden Ländern fördern.“

Die demokratische Legitimation der EU

Zweiter thematischer Schwerpunkt der Veranstaltung stellten die Themen „Verankerung der Grundrechte“ und „Demokratische Legitimation der EU“ dar. Die Kandidaten sollten sich zu der These äußern, dass es zu einer Vertiefung der Integration durch neue Vertragswerke einer vorhergehenden Stärkung einer kritischen Öffentlichkeit bedürfe, insbesondere auch in Hinblick auf den geplanten Lissabon-Vertrag. Auch wurde infrage gestellt, warum es zu diesem Vertragswerk keine Volksabstimmung gegeben habe. Anerkennend wurde geäußert, dass mit dem geplanten Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention ein Fortschritt beim Grundrechtsschutz in der EU abzusehen sei. Aber was die demokratische Legitimation des EU-Handelns anginge, werde auch in Zukunft das Europäische Parlament eine dem EU-Ministerrat untergeordnete Rolle haben. Darüber hinaus wurde geäußert, dass das geplante Mehrheitsprinzip für Entscheidungen im Bereich der Innen- und Rechtspolitik weiteren Grundrechtseingriffen Tür und Tor öffnen könnte, während man in den Bereichen Außenpolitik und Steuern auch durch den Lissabon-Vertrag nicht vom Einstimmigkeits-Diktum abrücke.

Ole Erdmann stellte daraufhin den EU-Lissabonvertrag als großen Fortschritt dar. „Wir dürfen ihn nicht allein inhaltlich von unseren politischen Positionen her bewerten, sondern müssen die Beschleunigung künftiger Entscheidungsprozesse sehen.“ Es sei begrüßenswert, dass das Einstimmigkeitsprinzip künftig weitgehend überwunden werde. Neben der Legitimation des EU-Handelns durch die Begleitung durch eine kritische Öffentlichkeit, deren Schaffung durchaus erstrebenswert sei, gehe es aber vor allen Dingen um „Output-Legitimation“: „Die Menschen müssen sehen, dass die EU ihnen hilft. Außerdem schafft der EU-Vertrag erst die politische Arena, in der dann um Mehrheiten, auch für die stärkere Betonung der Grundrechte geworben werden kann“; vielleicht, so Erdmann, sei der Lissabon-Vertrag geradezu die Voraussetzung für die Schaffung einer politischen Öffentlichkeit, denn das bisherige undurchschaubare Geflecht von Zuständigkeiten und Entscheidungsträgern vereinfache das Nachvollziehen von Debatten nicht. Schließlich werde der Lissabon-Vertrag eine erhebliche Stärkung des EU-Parlaments als Vertretung der Bürgerinnen und Bürger mit sich bringen.

Karin Schmitt-Promny stimmte mit den gegebenen Thesen insofern überein, als auch sie eine kritische Begleitung politischer Prozesse durch die Öffentlichkeit für unabdingbar halte. Gleichzeitig sei sie eine leidenschaftliche Befürworterin des vorliegenden Vertragswerks, außerdem: „Dieser Vertrag stellt nicht das Ende, sondern eine Etappe der Europäischen Integration dar, Fortschritte in Sachen Demokratie und Bürgerrechte können bei weiteren Vertragswerken erzielt werden.“

Alexander Plahr ging so weit, grundsätzlich zu kritisieren, dass das Thema ‚Lissabon-Vertrag‛ eine derart große Rolle im Europawahlkampf spiele: „Die Entscheidung ist gelaufen. Der Lissabon-Vertrag steht hier nicht zur Abstimmung. Bei der Wiederholung des Referendums in Irland wird er eine Mehrheit erringen.g Natürlich sei der Lissabon-Vertrag zu kritisieren, „aber der jetzige Zustand ist noch viel mehr zu kritisiereng. Zur Stärkung der Europäischen Öffentlichkeit bedürfe es einer Hamonisierung des Wahlrechts in den 27 EU-Staaten. Es verdecke die Gemeinsamkeiten und stehe einer gesamteuropäischen Diskussion im Weg, wenn gleichsam 27 Einzelabstimmungen zum EU-Parlament stattfinden würden.

Dezidiert grenzte sich Isabelle Casel ihren Vorrednern gegenüber ab. Der Lissabon-Vertrag sei als kleineres Übel zur jetzigen Situation nicht akzeptabel: „Wenn alle anderen Parteien die inhaltliche Kritik am Vertrag teilen, warum ist er dann so ausgestaltet?“ Casel kritisierte eine zu geringe Betonung der sozialen Grundrechte und eine im Vertrag angelegte Militarisierung der gemeinsamen Außenpolitik. Schließlich forderte sie Systemoffenheit für die Ökonomien der Europäischen Union: „Dieser Vertrag schreibt aber die Marktwirtschaft als geltende Maxime allgemeinverbindlich fest.“ Auf diese Kritik reagierte FDP-Konkurrent Plahr mit dem Zwischenruf: „Gottseidank!“. Casel wollte sich hiervon nicht bremsen lassen: „Die EU kann nur funktionieren, wenn sie demokratisch ist. Dieser Vertrag ist nicht demokratisch genug entstanden. Er bringt nicht genug für Gewaltenteilung in der EU.“ Selbstverständlich wolle die Linke sich dafür einsetzen, dass es noch eine Volksabstimmung zum Lissabon-Vertrag gebe. Besser sei es aber, dass ganze Vertragswerk zu beerdigen und stattdessen einen neuen Konvent einzurichten, der zur Hälfte mit Frauen besetzt sein müsse und „im Dialog mit den Bürgern“ einen neuen Verfassungsentwurf erarbeitete.

In einer anschließenden Fragerunde wurden die Kandidaten durch Teilnehmer im Auditorium gebeten, sich festzulegen hinsichtlich der Frage, ob es künftig die Möglichkeit eines Volksentscheides für weitere EU-Verträge und andere politische Fragen geben solle. Alle Kandidaten wollten Volksentscheide befürworten. Aber nur Casel äußerte die Meinung, dass solche Abstimmungen bei EU-Verträgen obligatorisch erfolgen sollten. Plahr und Erdmann vertraten auch die Position, dass Volksabstimmungen oft dazu führten, dass die Bürger nur aus Protest gegen ihre jeweiligen Regierungen die zur Abstimmung stehenden Fragen mehrheitlich ablehnten. Einig waren sich die Kandidaten wiederum darin, dass künftige Volksabstimmungen auf Europäischer Ebene organisiert werden sollten, alle Länder sollten zum gleichen Zeitpunkt abstimmen und die Stimmmehrheit auf europäischer Ebene, nicht auf der jeweiligen nationalen Ebene sollte ausschlaggebend sein.

EU-Politik und ihre Auswirkungen auf die Bürgerrechte – Beispiel: Datenschutz

Der thematisch strukturierte Teil des Abends endete mit einem konkreteren Fallbeispiel. Am Beispiel der Vorratsdatenspeicherung sollten die Auswirkungen innen- und rechtspolitischen Handelns der EU auf den Datenschutz der Bürger diskutiert werden. Rainer Scholl von der Humanistischen Union kritisierte den Entscheidungsweg, der zu der entsprechenden EU-Richtlinie geführt hätte: Ohne Teilhabe der Öffentlichkeit sei das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung eingeschränkt worden. Ohne Rücksicht auf ernsthafte Bedenken wie die mangelnde Datensicherheit und die möglicherweise mangelnde Wirksamkeit des Vorhabens sei die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt worden, eine Maßnahme, die letztlich die gesamte Bevölkerung unter Generalverdacht stelle. Die Politik auf Bundesebene habe sich im Verfahren auf ihre Umsetzungspflicht berufen, dabei sei die Bundesregierung auf europäischer Ebene selbst an der Entwicklung der Vorgaben beteiligt gewesen. Hier zeige sich, dass nationale Regierungen die europäische Ebene missbrauchen könnten, um im eigenen Land unpopuläre Maßnahmen ‚durch die Hintertür‛ durchzusetzen.

Auf diese Ausführungen reagierte Alexander Plahr, indem er den Standpunkt seiner Partei zur Vorratsdatenspeicherung betonte: „Die haben wir auf nationaler und europäischer Ebene entschieden abgelehnt.“ Allerdings sei es gefährlich, die Europäische Union als einen abstrakten Gegner der Grundrechte zu betrachten. „Es gibt für derartige Maßnahmen Politiker, die – wie die Bundesregierung – persönlich verantwortlich sind!“, so Plahr, beim Kampf um die Einhaltung der Grundrechte müsse es darum gehen, die handelnden Personen zu identifizieren und sich an der richtigen Stelle aktiv einzubringen. Problematisch sei, dass auf europäischer Ebene keine klare Trennung von Regierung und Opposition bestehe, was die Transparenz über die politische Verantwortlichkeit für einzelne Maßnahmen erschwere.

Eine Zustimmungsbekundung Plahrs erntete Isabelle Casel für ihre anschließende Bemerkung, dass zwar viele über den Grundrechteschutz redeten, er sich aber immer mehr verschlechtere: „Wir betonen hier unsere inhaltliche Einigkeit. Dennoch werden Maßnahmen wie die Vorratsdatenspeicherung umgesetzt. Wir müssen fragen: Wer ist verantwortlich? Und das ist nicht nur die große Koalition, auch die rot-grüne Vorgängerregierung hat die Bürgerrechte massiv beschnitten“, so Casel. Einig war sie sich mit Plahr auch, dass die Regierungen der Mitgliedsstaaten weniger die EU als Institutionengeflecht für diese Entwicklungen verantwortlich zu machen seien. Daher müsse man vor Ort aktiv werden, um für die Bürgerrechte einzutreten. „Die Vorratsdatenspeicherung ist grundgesetzwidrig. Niemand kämpft so gegen die Vorratsdatenspeicherung wie die Linke. Wir sind heute die Partei des Grungesetzes“, erklärte sie augenzwinkernd. Weiter müsse man die Speicherung von biometrischen Daten verhindern und den Arbeitnehmerdatenschutz gesetzlich verstärken.

Ole Erdmann befand sich nach eigenen Angaben bei der Befassung dieses Themas in einer unangenehmen Situation. Die Sozialisten im Europaparlament und die SPD im Bundestag hätten der Vorratsdatenspeicherung zugestimmt. „Aber wir sind als Sozialdemokraten in der Region anderer Meinung, deshalb hat unser Bonner Bundestagsabgeordneter Ulrich Kelber auch dagegen gestimmt“, so Erdmann, womit er unerwähnt ließ, dass Kelber dem später verabschiedeten, ebenfalls heftig umstrittenen BKA-Gesetz trotz persönlicher Kritik doch seine Zustimmung erteilt hatte.

Karin Schmitt-Promny wandte sich gegen die gerade verklungenen Angriffe Casels an die Adresse der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung. „Ich stehe zu den Fehlern von rot-grün, aber im Bereich des Datenschutzes und der Bürgerrechte habe ich ein reines Gewissen“. Schmitt-Promny betonte, dass es neben gesetzlichen Maßnahmen für die Stärkung des Datenschutzes wie einer verstärkten Pflicht, eindeutige Zustimmungserklärungen für die Erhebung von Daten einzuführen, darauf ankomme, den jungen Menschen Medienkompetenzen zu vermitteln. „Das ist mir als Bildungspolitikerin besonders wichtig“, so Schmitt-Promny. Niemand wolle auf das Internet verzichten, also müsse man lernen, wie man sicher mit ihm umgehe.

Mehr soziale Bürgerrechte oder mehr wirtschaftliche Freiheit?

Zum Abschluss der Veranstaltung wurde den Zuhörern die Gelegenheit gegeben, Fragen ohne thematische Eingrenzung zu stellen. Außerdem sollten die Kandidaten prägnant zusammenfassen, warum man ausgerechnet ihre Partei wählen solle. Letzterer Punkt ließ den inhaltlichen Spannungsbogen der Diskussion zum Abschluss nochmal stark ansteigen. Da alle anwesenden Parteivertreter immer wieder betont hatten, sie unterstützten die Anliegen von zivilgesellschaftlichen Organisationen wie Amnesty International und der Humanistischen Union in Sachen Schutz der Menschen- und Bürgerrechte, wurde nun eine Einordnung in die allgemeinen Prioritäten der Parteien geboten. Vereinfachend ausgedrückt unterschieden sich die Parteien vor allen Dingen darin, ob sie mehr wirtschaftliche Freiheit oder mehr ‚soziale Bürgerrechte‛ als ‚zweite Seite der grundrechtlichen Medaille‛ ansprechen wollten.

Ole Erdmann war am ehesten bereit, den Bürgerrechten weniger paradigmatischen Charakter einzuräumen, als vielmehr offen einzugestehen, dass im praktischen politischen Handeln die Wahrung der Bürgerrechte als ein politisches Ziel unter anderen anzusehen wäre: „Die Sozialisten in Europa stehen für eine Berücksichtigung dieses Themas, aber wichtig sind uns auch die sozialen Rechte. Der Genuss sozialer Rechte ist für die Menschen geradezu Voraussetzung, um die bürgerlichen Freiheitsrechte überhaupt erst nutzen zu können.“

Karin Schmitt-Promny betonte den Wert der Zivilgesellschaft aus Sicht ihrer Partei: „Initiativen wie die ihren sind Voraussetzung unseres politischen Handelns. Wir müssen für eine Stärkung der außerparlamentarischen Bewegungen eintreten und stärker zwischen Politik und Zivilgesellschaft kommunizieren.“ Die Grünen stünden klar für die Wahrung der Menschen- und Bürgerrechte. Dieses Anliegen sei eines von vier politischen Schwerpunkten, die die Grünen im Europawahlkampf neben der Wirtschafts-, Sozial-, und Umweltpolitik gesetzt hätten.

Alexander Plahr reagierte auf diese Aussage, indem er die Bürgerrechte gleich in einem noch exklusiveren Kreis ansiedeln wollte: „Die Bürgerrechte sind eines zweier liberaler Schwerpunktthemen. Daneben steht die wirtschaftliche Leistung. Wirtschaftliche Leistung und bürgerliche Freiheiten gehen nur zusammen!“ Plahr wollte im übrigen eine Trendwende in der Diskussion über persönliche Freiheiten sehen, „den Schäubles dieser Welt wird langsam Einhalt geboten“.

Isabelle Casel wurde das Schlusswort der Veranstaltung zugestanden. Die Linke stehe für eine konsequent soziale und gleichzeitig konsequent demokratische Politik. Es sei notwendig, die sozialen Bürgerrechte stärker als in der Vergangenheit zu betonen und auf europäischer Ebene zu verankern. Unter anderem solle ein europaweiter Mindestlohn eingeführt werden. „Die EU soll  sich als Bündnis für die Menschen und nicht als ein weiteres Verteidigungsbündnis verstehen“, so Casel. Ihre Partei stehe für ein Bündnis mit zivilgesellschaftlichen Gruppen und bat um gemeinsame Arbeit auch mit den Veranstaltern, um der vermeintlich schlechten Politik ihrer auf dem Podium vertretenen Konkurrenten etwas entgegenzusetzen: „Die anderen Parteien nehmen heute nichts leichter als das Grundgesetz. Wir stehen dagegen für demokratisch legitimierte Politik.“

Insgesamt verlief der Abend aus Sicht der veranstaltenden Organisationen erfolgreich. Neben der Möglichkeit für die Kandidaten, ihre Ansichten zu den angesprochenen Themen zu äußern, wurde ihnen umgekehrt auch mitgegeben, wie wichtig Menschen- und Bürgerrechte für viele Wähler sind. Derzeit wird überlegt, ähnliche Foren zu den weiteren in diesem Jahr stattfindenden Wahlen stattfinden zu lassen.

Konstruktive Kommentare bevorzugt

Bitte bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe. Verwenden Sie einen eindeutigen Namen in den Kommentaren, so dass ersichtlich bleibt, wer hier mit wem diskutiert. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt. Neben den Kommentaren besteht auch die Möglichkeit einen Artikel einzureichen, bitte wenden Sie sich dazu an: mein-artikel [at] rheinraum-online.de

Schlagworte: , , , , , , , , ,

Artikel zum gleichen Thema

Zum Artikelarchiv ...

Vorheriger Artikel:

Nächster Artikel:

Artikel RSS
Kommentare RSS
rhein:raum Twitter