Trotz BVG-Urteil
PRO Metropol will den Kampf fortführen
16. Juli 2009.
Jetzt ist es also geschehen: Mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig sind die Rechtmittel im Kampf um Erhalt des Denkmalstatus für das Metropoltheater erschöpft. Das BVG hat die Bewerde gegen das Urteil des Oberwaltungsgericht Münster zurückgewiesen. Die Münsteraner Richter hatten den Innenräumen des Metropol die Denkmalwürdigkeit aberkannt und zugleich ein Revisionsverfahren für nicht zulässig erklärt. Gegen diese Nichtzulassung hatte die Stadt Beschwerde erhoben. Bei einer Nichtzulassungsbeschwerde kann sich das Bundesverwaltungsgericht grundsätzlich nicht mit den materiellen Fragen des Denkmalschutzes beschäftigen, sondern muss sich auf die Überprüfung formeller Aspekte beschränken.
Die Stadtverwaltung hat das Urteil mit Bedauern zur Kenntnis genommen und befürchtet weitreichende Folgen für andere Baudenkmäler, die in Abstimmung mit den Denkmalschutzbehörden baulichen Veränderungen unterworfen wurden. Sie hat angekündigt, mit dem Eigentümer in Kontakt zu treten, um bei der geplanten Umnutzung in einen Einzelhandelsbetrieb möglichst viel der alten Lichtspielhausarchitektur zu erhalten. –>>Kommentar
Nun hat sich auch die Bürgerinitiave PRO Metropol zu Wort gemeldet, die nunmehr seit Jahren für den Erhalt des Metropols in seiner derzeitigen Form und für die Weiterführung als Kulturspielstätte kämpft. Sie will den Kampf fortführen.
Presserklärung PRO Metropol vom 15. Juli 2009:
Der Verein PRO METROPOL bedauert die Entscheidung. Bedauerlich ist insbesondere, dass die schwerwiegenden materiellen Mängel in dem Urteil des OVG Münster wohl nicht zur Sprache kommen konnten. Zahlreiche Fachleute hatten im Vorfeld wiederholt auf die darin enthaltenen Unstimmigkeiten hingewiesen. Schicksalhaft ist diese Entscheidung für eine lebendige Innenstadt, für das Kulturleben in Bonn und für die Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. Es drohen der Verlust eines einzigartigen Ensembles und ein unwiederbringlicher Schaden an unserem Kulturerbe. In nunmehr 80 Jahren ist den Menschen das METROPOL ans Herz gewachsen. Nach dem Untergang vieler historischer Spielstätten ist es eines der letzten bedeutsamen Lichtspieltheater, um das uns Kinofreunde in ganz Deutschland beneiden.
Die Bürgerinitiative wird ihren Kampf für den Erhalt fortsetzen.
Der Denkmalschutz für die Fassade mit dem markanten Schriftzug “METROPOL” ist von der Entscheidung nicht berührt. Das OVG hatte in seinem Urteil ausdrücklich die Denkmaleigenschaft dieses Gebäudeteils bestätigt. Die Bürgerinitiative sieht ihre Aufgabe nun darin, mit Politik und Verwaltung darauf zu achten, dass die anstehenden Baumaßnahmen die Fassade nicht verändern. Andernfalls könnte es ihr so ergehen wie dem großen Saal. Dort hatten nach Ansicht des OVG einige Veränderungen in den 80er Jahren, die durch die Stadt genehmigt worden waren, zum Wegfall der Denkmaleigenschaft geführt. Daher kommt nach Überzeugung des Vereins PRO METROPOL der Einbau von Schaufenstern in die Fassade nicht in Betracht. Die geplante Einzelhandlungsnutzung wird auf eine Schaufensterfront verzichten müssen. Dies zeigt, dass die Investoren mit ihren Bemühungen keineswegs am Ziel sind.
Es sollte weiterhin über Alternativen zum Einzelhandel nachgedacht werden. Den Eigentümern liegen nämlich für sie einträgliche Angebote zu einer kulturellen Nutzung vor. Achim Flebbe, ehemaliger Vorstands-Chef der Cinemaxx-AG und erfolgreicher Betreiber des ersten Premium- Kinos, der Astor Film Lounge in Berlin, hat großes Interesse an der Bespielung der METROPOL-Säle. Er steht über seinen Projektentwickler mit Herrn Vanja Schneider in Kontakt. Man hatte vereinbart, nach Vorliegen des Urteils die Gespräche fortzusetzen.
Für den Innenraum (vor allem für den Eingangsbereich mit seiner original erhaltenen, historischen Bausubstanz) fordert die Bürgerinitiative einen behutsamen Umgang. Niemand sollte vergessen, dass sich rund 46.000 Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Unterschrift für den Erhalt des METROPOL-Theaters in seiner überkommenen Gestalt eingesetzt haben.
Dr. Marcus Mrass , 1. Vorsitzender des Vereins PRO METROPOL
P.S. Das in der Pressemitteilung angesprochene, in Berlin bereits sehr erfolgreich umgesetzte Konzept des Kinopioniers Achim Flebbe, das er sehr gerne auch im Bonner Metropol umsetzen würde, können Sie sich unter www.drop.io/metropol detailliert anschauen. Sie werden erstaunt sein, mit welcher Begeisterung das Projekt selbst von der ausländischen Presse aufgenommen wurde.


Ich möchte das einfach mal als Bürger kommentieren, der von außen sieht, wie der Staat seine Rechte vertritt. Ohne Zweifel gibt es ein öffentliches Interesse am Erhalt des 20er-Jahre-Kinos, das das Metropol einmal war. 1987 wurde das auch so festgeschrieben. Seither hat der Staat die Aufgabe, dieses Denkmal zu schützen. Der Staat, dessen öffentliche Organe diese Aufgabe wahrnehmen.
Ich stelle fest: Der Staat hat hier offensichtlich versagt. Das gemeinsame Wirken von Kommunalpolitk, Denkmalbehörden und Gerichten hat dafür gesorgt, dass der Öffentlichkeit ein Schaden entstanden ist - wer den beziffern will: 2 Millionen Euro - für mich ist es ein immenser ideeller Schaden.
Ob nun die Denkmalbehörde schuld ist, weil sie 1987 fatale Abrißarbeiten genehmigt, ob es die Stadt ist, die durch ihr leichtfertiges Verhalten “Heuschrecken” ermutigte, das Metropol zu kaufen mit der Absicht es zu zerstören, ob es das Gericht ist, das in seinem Urteil von 2008 weder das öffentliche Interesse noch das authentische Erscheinungsbild des nach wie vor weitgehend historisch erhaltenen Theaters berücksichtigt hat - in der Gesamtheit hat der Staat versagt.
Den Bürgern ist ein Schaden entstanden, der Staat hat die Straftat der Beseitigung eines Denkmals begangen - wer entschädigt für diesen Schaden? Wohl niemand.
Ein Wort zu den triumphierenden Eigentümern: Sie haben ein Denkmal erworben, um den Denkmalschutz zu umgehen und sich einen Vorteil zu verschaffen, der Ihnen nicht zusteht. Ganz egal was die Gerichte sagen, im Endeffekt haben Sie den Bürgern ein Denkmal genommen und sich selbst einen erheblichen Wertzuwachs verschafft. Ihr Vorgehen war Ihr gutes Recht und ist juristisch vollkommen legal. Es ist trotzdem verwerflich, denn es schafft außer in Ihrer ohnehin gut gefüllten Geldbörse nirgendwo Gewinn, nur Verlust. Nachfolgenden Generationen werden Sie erklären müssen, warum Sie ohne Not aus reiner Gewinnsucht der Allgemeinheit dieses Juwel entrissen haben.
Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Geschäfte so laufen, wie Sie es verdienen.
Es gehört zu den traurigen Kapiteln der Rechtsprechung wenn bei der Suche nach Gerechtigkeit der Sinn verloren geht.
Der bedeutende Rechtsphilosoph Erich Kaufmann hat die Latte dafür sehr hoch gelegt: “Rechtsprechung habe sinnstiftend zu sein”. Am Ende soll nicht irgendein formaljuristisches Ergebnis eines Analyse- und Abwägungsprozesseses stehen, sondern ein ethisch und moralisch vertretbares Urteil, das richtungsweisend (raus aus dem Unsinn) oder sinnerhaltend (bloß nicht rein in den Unsinn) ist.
Es bedarf keiner Anstrengung zu erkennen, dass hier vielleicht noch formal vertretbar, ein Erbsenzählervorgang - wieviel Steine sind Original, wieviel Steine neu (aber neue aus welcher Epoche?) zur Legalität erhoben wird, der weder Sinn macht, noch Sinn schafft.
Die merkwürdige Auffassung des angereisten Berichterstatters, der wohl von der Dresdner Frauekirche nichts weiß, und der nicht gemerkt hat, dass er sich bereits bei der Ortsbesichtigung vergaloppiert hat, wurde dann - noch merkwürdiger - vom Senat in Münster zum Urteil überhöht.
Für Denkmalpfleger, Architekten und Menschen, die im Bestand Bauen und die Problematik der “Oroginaltreue” kennen, ist der Vorgang eine einzige Lachnummer und das Urteil ein Desaster.
Warum? Weil hier nicht Sinn gestiftet, sondern Sinn zerstört wurde, real und abstrakt. Sinn verstanden als Werte, die sich in einer Gesellschaft gebildet haben. Nicht umsonst hat schon sehr früh die Deutsche Nationalstiftung Denkmalschutz Alarm geschlagen.
Das Münsteraner Urteil ist nicht nur äußerst peinlich, sondern gehört bei nächster Gelegenheit kassiert. Als eine Art “Kunstfehler” hat es aber zunächst Bestand, denn, so lernt der erstaunte Normalverbraucher zuweilen vom BGH, “auch Fehlurteile sind - je nach Fall - durchaus hinnehmbar”.
Da es also keine Gerechtigkeit um jeden Preis gibt, und Herr Töpfer und Herr Schneider vermutlich nicht einmal ansatzweise begreifen, dass sie sich im Bereich des Unsinnigen bewegen, bleibt nur noch die Hoffnung, dass sie sich mit dem Vergolden ihres traurigen Tuns anfreunden.
Falls der Versuch von Achim Flebbe, die beiden Spekulanten “rauszukaufen” von Erfolg gekrönt ist, wäre das für Bonn ein großer Gewinn.
Hilfreich könnte auch sein, wenn der Nachfolger von Bärbel Dieckmann, nicht nur Krokodilstränen vergießt, sondern die Herren Töpfer und Schneider mit der Ernennung zu Ehrenbürgern Bonns (Achtung: Alleinstellungsmerkmal)disziplinieren würde.
Bitte weiter Daumen drücken, Bonn hst es nötig!