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	<title>Kommentare zu: PRO Metropol will den Kampf fortführen</title>
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	<description>Bonner Magazin</description>
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		<title>Von: Peter Riemann</title>
		<link>http://rheinraum-online.de/2009/07/16/pro-metropol-will-den-kampf-fortfuhren/comment-page-1/#comment-239</link>
		<dc:creator>Peter Riemann</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 18 Jul 2009 23:00:39 +0000</pubDate>
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		<description>Es gehört zu den traurigen Kapiteln der Rechtsprechung wenn bei der Suche nach Gerechtigkeit der Sinn verloren geht. 

Der bedeutende Rechtsphilosoph Erich Kaufmann hat die Latte dafür sehr hoch gelegt: &quot;Rechtsprechung habe sinnstiftend zu sein&quot;. Am Ende soll nicht irgendein formaljuristisches Ergebnis eines Analyse- und Abwägungsprozesseses stehen, sondern ein ethisch und moralisch vertretbares Urteil, das richtungsweisend (raus aus dem Unsinn) oder sinnerhaltend (bloß nicht rein in den Unsinn) ist. 

Es bedarf keiner Anstrengung zu erkennen, dass hier vielleicht noch formal vertretbar, ein Erbsenzählervorgang - wieviel Steine sind Original, wieviel Steine neu (aber neue aus welcher Epoche?) zur Legalität erhoben wird, der weder Sinn macht, noch Sinn schafft. 

Die merkwürdige Auffassung des angereisten Berichterstatters, der wohl von der Dresdner Frauekirche nichts weiß, und der nicht gemerkt hat, dass er sich bereits bei der Ortsbesichtigung vergaloppiert hat, wurde dann - noch merkwürdiger - vom Senat in Münster zum Urteil überhöht. 

Für Denkmalpfleger, Architekten und Menschen, die im Bestand Bauen und die Problematik der &quot;Oroginaltreue&quot; kennen, ist der Vorgang eine einzige Lachnummer und das Urteil ein Desaster. 

Warum? Weil hier nicht Sinn gestiftet, sondern Sinn zerstört wurde, real und abstrakt. Sinn verstanden als Werte, die sich in einer Gesellschaft gebildet haben. Nicht umsonst hat schon sehr früh die Deutsche Nationalstiftung Denkmalschutz Alarm geschlagen.

Das Münsteraner Urteil ist nicht nur äußerst peinlich, sondern gehört bei nächster Gelegenheit kassiert. Als eine Art &quot;Kunstfehler&quot; hat es aber zunächst Bestand, denn, so lernt der erstaunte Normalverbraucher zuweilen vom BGH, &quot;auch Fehlurteile sind - je nach Fall - durchaus hinnehmbar&quot;.  

Da es also keine Gerechtigkeit um jeden Preis gibt, und Herr Töpfer und Herr Schneider vermutlich nicht einmal ansatzweise begreifen, dass sie sich im Bereich des Unsinnigen bewegen, bleibt nur noch die Hoffnung, dass sie sich mit dem Vergolden ihres traurigen Tuns anfreunden.

Falls der Versuch von Achim Flebbe, die beiden Spekulanten &quot;rauszukaufen&quot; von Erfolg gekrönt ist, wäre das für Bonn ein großer Gewinn. 
Hilfreich könnte auch sein, wenn der Nachfolger von Bärbel Dieckmann, nicht nur Krokodilstränen vergießt, sondern die Herren Töpfer und Schneider mit der Ernennung zu Ehrenbürgern Bonns (Achtung: Alleinstellungsmerkmal)disziplinieren würde.

Bitte weiter Daumen drücken, Bonn hst es nötig!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Es gehört zu den traurigen Kapiteln der Rechtsprechung wenn bei der Suche nach Gerechtigkeit der Sinn verloren geht. </p>
<p>Der bedeutende Rechtsphilosoph Erich Kaufmann hat die Latte dafür sehr hoch gelegt: &#8220;Rechtsprechung habe sinnstiftend zu sein&#8221;. Am Ende soll nicht irgendein formaljuristisches Ergebnis eines Analyse- und Abwägungsprozesseses stehen, sondern ein ethisch und moralisch vertretbares Urteil, das richtungsweisend (raus aus dem Unsinn) oder sinnerhaltend (bloß nicht rein in den Unsinn) ist. </p>
<p>Es bedarf keiner Anstrengung zu erkennen, dass hier vielleicht noch formal vertretbar, ein Erbsenzählervorgang &#8211; wieviel Steine sind Original, wieviel Steine neu (aber neue aus welcher Epoche?) zur Legalität erhoben wird, der weder Sinn macht, noch Sinn schafft. </p>
<p>Die merkwürdige Auffassung des angereisten Berichterstatters, der wohl von der Dresdner Frauekirche nichts weiß, und der nicht gemerkt hat, dass er sich bereits bei der Ortsbesichtigung vergaloppiert hat, wurde dann &#8211; noch merkwürdiger &#8211; vom Senat in Münster zum Urteil überhöht. </p>
<p>Für Denkmalpfleger, Architekten und Menschen, die im Bestand Bauen und die Problematik der &#8220;Oroginaltreue&#8221; kennen, ist der Vorgang eine einzige Lachnummer und das Urteil ein Desaster. </p>
<p>Warum? Weil hier nicht Sinn gestiftet, sondern Sinn zerstört wurde, real und abstrakt. Sinn verstanden als Werte, die sich in einer Gesellschaft gebildet haben. Nicht umsonst hat schon sehr früh die Deutsche Nationalstiftung Denkmalschutz Alarm geschlagen.</p>
<p>Das Münsteraner Urteil ist nicht nur äußerst peinlich, sondern gehört bei nächster Gelegenheit kassiert. Als eine Art &#8220;Kunstfehler&#8221; hat es aber zunächst Bestand, denn, so lernt der erstaunte Normalverbraucher zuweilen vom BGH, &#8220;auch Fehlurteile sind &#8211; je nach Fall &#8211; durchaus hinnehmbar&#8221;.  </p>
<p>Da es also keine Gerechtigkeit um jeden Preis gibt, und Herr Töpfer und Herr Schneider vermutlich nicht einmal ansatzweise begreifen, dass sie sich im Bereich des Unsinnigen bewegen, bleibt nur noch die Hoffnung, dass sie sich mit dem Vergolden ihres traurigen Tuns anfreunden.</p>
<p>Falls der Versuch von Achim Flebbe, die beiden Spekulanten &#8220;rauszukaufen&#8221; von Erfolg gekrönt ist, wäre das für Bonn ein großer Gewinn.<br />
Hilfreich könnte auch sein, wenn der Nachfolger von Bärbel Dieckmann, nicht nur Krokodilstränen vergießt, sondern die Herren Töpfer und Schneider mit der Ernennung zu Ehrenbürgern Bonns (Achtung: Alleinstellungsmerkmal)disziplinieren würde.</p>
<p>Bitte weiter Daumen drücken, Bonn hst es nötig!</p>
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		<title>Von: Peter Kanzow</title>
		<link>http://rheinraum-online.de/2009/07/16/pro-metropol-will-den-kampf-fortfuhren/comment-page-1/#comment-234</link>
		<dc:creator>Peter Kanzow</dc:creator>
		<pubDate>Fri, 17 Jul 2009 14:51:41 +0000</pubDate>
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		<description>Ich möchte das einfach mal als Bürger kommentieren, der von außen sieht, wie der Staat seine Rechte vertritt. Ohne Zweifel gibt es ein öffentliches Interesse am Erhalt des 20er-Jahre-Kinos, das das Metropol einmal war. 1987 wurde das auch so festgeschrieben. Seither hat der Staat die Aufgabe, dieses Denkmal zu schützen. Der Staat, dessen öffentliche Organe diese Aufgabe wahrnehmen. 

Ich stelle fest: Der Staat hat hier offensichtlich versagt. Das gemeinsame Wirken von Kommunalpolitk, Denkmalbehörden und Gerichten hat dafür gesorgt, dass der Öffentlichkeit ein Schaden entstanden ist - wer den beziffern will: 2 Millionen Euro - für mich ist es ein immenser ideeller Schaden. 

Ob nun die Denkmalbehörde schuld ist, weil sie 1987 fatale Abrißarbeiten genehmigt, ob es die Stadt ist, die durch ihr leichtfertiges Verhalten &quot;Heuschrecken&quot; ermutigte, das Metropol zu kaufen mit der Absicht es zu zerstören, ob es das Gericht ist, das in seinem Urteil von 2008 weder das öffentliche Interesse noch das authentische Erscheinungsbild des nach wie vor weitgehend historisch erhaltenen Theaters berücksichtigt hat - in der Gesamtheit hat der Staat versagt.

Den Bürgern ist ein Schaden entstanden, der Staat hat die Straftat der Beseitigung eines Denkmals begangen - wer entschädigt für diesen Schaden? Wohl niemand. 

Ein Wort zu den triumphierenden Eigentümern: Sie haben ein Denkmal erworben, um den Denkmalschutz zu umgehen und sich einen Vorteil zu verschaffen, der Ihnen nicht zusteht. Ganz egal was die Gerichte sagen, im Endeffekt haben Sie den Bürgern ein Denkmal genommen und sich selbst einen erheblichen Wertzuwachs verschafft. Ihr Vorgehen war Ihr gutes Recht und ist juristisch vollkommen legal. Es ist trotzdem verwerflich, denn es schafft außer in Ihrer ohnehin gut gefüllten Geldbörse nirgendwo Gewinn, nur Verlust. Nachfolgenden Generationen werden Sie erklären müssen, warum Sie ohne Not aus reiner Gewinnsucht der Allgemeinheit dieses Juwel entrissen haben. 

Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Geschäfte so laufen, wie Sie es verdienen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich möchte das einfach mal als Bürger kommentieren, der von außen sieht, wie der Staat seine Rechte vertritt. Ohne Zweifel gibt es ein öffentliches Interesse am Erhalt des 20er-Jahre-Kinos, das das Metropol einmal war. 1987 wurde das auch so festgeschrieben. Seither hat der Staat die Aufgabe, dieses Denkmal zu schützen. Der Staat, dessen öffentliche Organe diese Aufgabe wahrnehmen. </p>
<p>Ich stelle fest: Der Staat hat hier offensichtlich versagt. Das gemeinsame Wirken von Kommunalpolitk, Denkmalbehörden und Gerichten hat dafür gesorgt, dass der Öffentlichkeit ein Schaden entstanden ist &#8211; wer den beziffern will: 2 Millionen Euro &#8211; für mich ist es ein immenser ideeller Schaden. </p>
<p>Ob nun die Denkmalbehörde schuld ist, weil sie 1987 fatale Abrißarbeiten genehmigt, ob es die Stadt ist, die durch ihr leichtfertiges Verhalten &#8220;Heuschrecken&#8221; ermutigte, das Metropol zu kaufen mit der Absicht es zu zerstören, ob es das Gericht ist, das in seinem Urteil von 2008 weder das öffentliche Interesse noch das authentische Erscheinungsbild des nach wie vor weitgehend historisch erhaltenen Theaters berücksichtigt hat &#8211; in der Gesamtheit hat der Staat versagt.</p>
<p>Den Bürgern ist ein Schaden entstanden, der Staat hat die Straftat der Beseitigung eines Denkmals begangen &#8211; wer entschädigt für diesen Schaden? Wohl niemand. </p>
<p>Ein Wort zu den triumphierenden Eigentümern: Sie haben ein Denkmal erworben, um den Denkmalschutz zu umgehen und sich einen Vorteil zu verschaffen, der Ihnen nicht zusteht. Ganz egal was die Gerichte sagen, im Endeffekt haben Sie den Bürgern ein Denkmal genommen und sich selbst einen erheblichen Wertzuwachs verschafft. Ihr Vorgehen war Ihr gutes Recht und ist juristisch vollkommen legal. Es ist trotzdem verwerflich, denn es schafft außer in Ihrer ohnehin gut gefüllten Geldbörse nirgendwo Gewinn, nur Verlust. Nachfolgenden Generationen werden Sie erklären müssen, warum Sie ohne Not aus reiner Gewinnsucht der Allgemeinheit dieses Juwel entrissen haben. </p>
<p>Ich wünsche Ihnen, dass Ihre Geschäfte so laufen, wie Sie es verdienen.</p>
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