Naturschutzverbände erinnern an die rechtlichen Vorgaben
Erster Spatenstich L 183n
23. Juli 2009.
Bornheim/ Alfter: Anlässlich des für heute geplanten ersten Spatenstiches zum Neubau der L 183n erinnern die Naturschutzverbände LNU, NABU und BUND daran, dass der Bau der Straße noch wie vor vom Erfolg der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zu Gunsten einzelner Tierarten abhängt. Gelingt es nicht, die besonders bedrohte Wechselkröte und das Rebhuhn im Gebiet zu erhalten, werde die Straße schlussendlich nicht gebaut. Vor diesem Hintergrund verschlechtere auch jede weitere andere Baumaßnahme zu Lasten dieser Arten die Chancen, die Pläne für die L 183n tatsächlich umsetzen zu können.
Die nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) der EU geschützte Wechselkröte kommt in Nordrhein-Westfalen ausschließlich im Bereich um Bornheim herum vor, die Region steht daher in der landesweiten Verantwortung, die Art zu erhalten und ihren bislang schlechten Erhaltungszustand zu verbessern. Im Planfeststellungsbeschluss zur Straße L 183n sind daher vorgezogene Schutzmaßnahmen nach § 42 (5) Bundesnaturschutzgesetz festgesetzt worden, die bisher noch nicht umgesetzt worden sind. Dies betrifft u.a. Biotopschutzmaßnahmen auf ca. 4.700 qm Fläche (S. 35 PFB).
Erst wenn diese Schutzmaßnahmen erfolgreich abgeschlossen worden sind und nachweislich von der Wechselkröte und vom Rebhuhn angenommen worden sind, kann die Zerstörung von aktuell bestehenden Lebensraumflächen der Arten durch den Straßenbau überhaupt beginnen. Der Spatenstich kann daher nur symbolische Bedeutung haben. Solche symbolischen Akte sind rechtlich nicht relevant, würden jedoch tatsächlich mit Baumaßnahmen begonnen, die nicht die Schutzmaßnahmen selbst zum Gegenstand hätten, sähen die Naturschützer hierin eine Missachtung des Artenschutzrechtes.

Hoffentlich zieht sich er Bau der Straße noch um Jahrzente in die Länge.
Mittlerweile sind sogar wieder ein paar Füchse aud dem Feld entlang des Rgeinweges zu sehen, auch dass Rebhunhn würde unter der Strasse leiden