Integrationspolitik nach Oberbürgemeisterinnen Art

Zwei Bonner Schülerinnen offiziell nur noch „geduldet“

14. August 2009.

Kurz nach Beginn der Sommerferien erhielt Govan A. Post vom Kölner Regierungspräsidenten. „Das lässt nichts Gutes erwarten“, war der erste Gedanke der Bonnerin. Sie sollte leider Recht behalten: Ihre beiden minderjährigen Schwestern, für die sie das Sorgerecht hat, sind seither offiziell zur Abschiebung in den Irak freigegeben.

Die Post aus Köln traf bei Familie A. tatsächlich erst in den ersten Ferientagen ein. „Der Termin ist ganz bestimmt kein Zufall“, sagt Govan A., „weil jetzt alle Mitschüler von meinen beiden Schwestern und deren Eltern und Lehrer in den Ferien sind. So glaubt der Regierungspräsident wohl, dass seine Entscheidung kein Echo an der Schule findet.“

In nur zwei Sätzen teilte der Kölner Regierungspräsident ihr mit, dass die Widersprüche gegen die „Ordnungsverfügungen“ der Bonner Oberbürgermeisterin aus dem Jahr 2007 zurückgewiesen werden. Diese „Ordnungsverfügungen“ bedeuten für die beiden Teenies Paiman und Avan aus Bonn-Bad Godesberg, dass sie keine unbefristete Aufenthaltserlaubnis mehr haben und jederzeit abgeschoben werden können. Wie gesagt: In den Irak!

In der Sprache der Juristen heißt es aus Köln lapidar: „Den Widerspruch weise ich zurück. Die Kosten des Verfahrens sind von Ihnen selbst zu tragen.“ Anschließend wird auf fünf Seiten begründet, dass die Bonner Oberbürgermeisterin 2007 „ermessensfehlerfrei“ entschieden habe. Hinter dem Bescheid aus Köln und hinter dem mittlerweile einige Jahre dauernden Verfahren scheint sich etwas zu verbergen, von dem Govan A. sagt: „Nicht alles, was Recht ist, ist auch moralisch.“ In dem Verfahren geht es um grundlegende Rechte wie das Recht auf Heimat und um das Recht auf Familie. Diese Rechte beanspruchen die beiden 13 und 14 Jahre alten Mädchen Paiman und Avan A. für sich. Ihnen gegenüber stehen diverse deutsche Ämter: das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, das Ausländeramt der Stadt Bonn, die Oberbürgermeisterin, der Kölner Regierungspräsident und als nächstes wohl das Kölner Verwaltungsgericht.

Zwei Bönnsche Mädchen

Paiman und Avan leben seit frühester Kindheit in Bonn-Bad Godesberg. Paiman kam im Alter von einem halben Jahr, Avan im Alter von anderthalb Jahren nach Deutschland. Ihre Eltern sind irakische Kurden. Im Mai 1995 reisten die Mädchen mit ihrer Mutter und drei anderen Geschwistern im Rahmen der Familienzusammenführung in Deutschland ein. Ihrem Vater war kurze Zeit vorher in Deutschland Asylberechtigung erteilt worden.

Die beiden Mädchen bekamen ihre Asylberechtigung, als sie gerade laufen lernten, im Oktober 1996, am 17. Dezember 1996, sechs Wochen später, erhielten sie die unbefristete Aufenthaltserlaubnis. In Folge der Neuregelung des deutschen Ausländerrechts durch das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz wurde daraus Anfang Mai 2005 für Paiman und Avan die „Niederlassungserlaubnis“, die den bis dahin bestehenden Aufenthaltstitel „unbefristete Aufenthaltserlaubnis“ ersetzte.

Wenige Tage später, nämlich Ende Mai 2005, widerrief das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge die Asylanerkennung der beiden Geschwister. Konsequenz für Paiman und Avan: sie werden seitdem in Deutschland nur noch „geduldet“, für sie gibt es kein – wie es im Verwaltungs-Jargon heißt –  „Abschiebeverbot“ mehr. “Aussetzung der Abschiebung Duldung” – lautet der Vermerk, mit dem sie seit 2005 leben. Die Abschiebung in ein fremdes Land lastet seitdem als ständige Bedrohung über den Geschwistern.

Zwei Jahre später, im April 2007, hätte die Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann den beiden Kindern helfen können, diesen unwürdigen Zustand zu beenden. Sie hat bei ihren Entscheidungen immer einen Ermessensspielraum, und aus humanitären Gründen hätte sie 2007 Paiman und Avan problemlos eine “Niederlassungserlaubnis” erteilen können. Hat sie aber nicht.

Stattdessen widerrief Bärbel Dieckmann in einer „Ordnungsverfügung“ die „Niederlassungserlaubnis“ und beendete damit die unbefristete Aufenthaltserlaubnis für die beiden Godesberger Mädchen.

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Stadt Bonn wählt Abschiebung

Gegen diese Entscheidung der Oberbürgermeisterin legte Paimans und Avans Mutter im Mai 2007 Widerspruch ein. Das war das letzte, was sie für ihre beiden Töchter in Deutschland tun konnte. Kurz danach musste sie Bonn und ihre Kinder verlassen und in den Irak ausreisen. Der Vater war schon im April 2007 gezwungen worden, Deutschland zu verlassen, weil seine Asylberechtigung abgelaufen war.

Nachdem Paimans und Avans Eltern in den Irak abgeschoben wurden, kümmert sich die ältere Schwester Govan, unterstützt von zwei anderen, ebenfalls erwachsenen und in Bonn lebenden Geschwistern, um die beiden. Die junge Frau ist deutsche Staatsbürgerin und seit 2007 sorgeberechtigt für ihre beiden Schwestern. Bei ihr leben die Mädchen und sie kümmert sich um ihr tägliches Leben, z.B. auch um den Schulbesuch. Paiman und Avan sind Schülerinnen der Gesamtschule Bonn-Bad Godesberg, dort haben sie ihre Freunde und sind in das Schulleben voll integriert. „Paiman ist ein sehr ruhiges, freundliches Kind“, sagt ihr Klassenlehrer, „eine fleißige und strebsame Schülerin.“ Was ihre Zukunftsaussicht angehe, habe sie wie ihre Schwester Avan die besten Aussichten, an der Godesberger Schule einen qualifizierten Schulabschluss zu erhalten.

Klassenfahrt nur mit Zustimmung des Ausländeramtes

Das Land, aus dem ihre Eltern in den 90er Jahren vor Saddam Hussein geflohen waren, haben Paiman und Avan noch nie bewusst gesehen. Bonn ist ihre Heimat, und in Bonn lebt der größte Teil ihrer Familie. Ihr tägliches Leben ist von ihrem Status als „geduldete Flüchtlinge“ geprägt. Paimans Schulklasse fährt im Oktober in die Nähe von Trier, Nordrhein-Westfalen darf sie als „geduldeter Flüchtling“ aber gar nicht verlassen. „Wenn eine Klassenfahrt ansteht“, sagt Govan A., „muss ich erst zum Ausländeramt laufen und um Erlaubnis fragen, ob die Kinder mit ihren Klassenkameraden mitfahren dürfen. Und die stellen dann eine Erlaubnis aus oder aber auch nicht – das hängt davon ab, wer gerade im Ausländeramt zuständig ist.“

Die Oberbürgermeisterin hätte vor zwei Jahren den beiden Kindern diesen unwürdigen Zustand ersparen und ihnen die Niederlassungserlaubnis erteilen können. Um den Zustand zu beenden, in dem Paiman und Avan seit Jahren leben müssen, hat Govan A. nun Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln gegen die Ordnungsverfügung der Oberbürgermeisterin erhoben. Wie schätzt sie die Erfolgsaussichten ein? „Man wird sehen!“, sagt sie.

  1. Peter Kanzow sagt:

    Lasst die Mädels hier, und spendiert Frau Dieckmann eine Reise in den Irak. Aber bitte ohne Dienstwagen. Dafür aber mit Rückflugticket, man ist ja kein Unmensch.

  2. Für mich ist es unbegreiflich wie es sein kann, dass Kinder, die nahezu ihr ganzes Leben in Deutschland verbracht haben, noch abgeschoben werden könnten. Genausogut wie in den Irak könnte man sie ja auch in jedes andere Land der Welt abschieben. Sie würden sich wohl überall so heimisch fühlen wie im Irak…

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