Fluglärm
FLuglärmmessung des BUND in Windeck
1. September 2009.
Die Belastung durch Fluglärm in Windeck hat in den letzten Jahren stetig zugenommen. Schon im vorletzten Jahr hat es daher einen Bürgerantrag aus den Reihen des BUND gegeben, der die Gemeinde veranlassen sollte, gegen die Verlängerung des Nachtflugbetriebes auf dem Flughafen Köln Bonn (FKB) vorzugehen. Dieser Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt, mit der fadenscheinigen Begründung, dass man keine Lärmbelästigung feststellen könne und eine Diskussion hierüber einen Imageschaden für Windeck hervorrufen würde. Wie im Märchen „Des Kaisers neu Kleider” wird also befürchtet, dass das Aussprechen einer Tatsache einen unangenehmen Sachverhalt aufdecken könnte.
Diese „Vogel Strauß – Politik” der Gemeinderatsmehrheit konnte der BUND nicht akzeptieren und hat daher nach Möglichkeiten gesucht hat, objektive Daten über die tatsächliche Lärmbelastung durch den Flugverkehr zu erhalten. Mit Unterstützung der Regionalgruppe Köln ist es gelungen, in Windeck Dattenfeld eine eigene Fluglärmmessstation einzurichten, die seit mehreren Wochen kontinuierlich die Fluglärmbelastung dokumentieren. Diese Fluglärmmessstation ist Teil des Netzwerkes des DFLD www.dfld.de und deckt in diesem Messnetzwerk den bisher nicht erfassten östlichen Teil des Rhein Sieg Kreises ab.
Die Ergebnisse der ersten, wochenlangen Messreihen sind erstaunlich:
So wurden beispielweise im Juli 2009 1000 (in Worten tausend) Überflüge über Windeck registriert. Davon fanden 500 Überflüge in der Nacht statt. Diese Nachtflüge liegen von der Lautstärke her zwischen 55dB(A) und 80dB(A). 55 dB(A) entspricht laut der Lärmfibel etwa der Lautstärke, die bei Normalbetrieb eines Fernseh- oder Radiogerätes herrscht. Die Windecker Bevölkerung wird also gezwungen, unter Bedingungen zu schlafen, die damit zu vergleichen sind, dass sich nachts immer wieder für kurze Zeit ein Fernseh- oder Radiogerät im Schlafzimmer einschaltet und beispielsweise mit Zimmerlautstärke Blas- oder Marschmusik spielt. Das ist sicherlich kein angenehmer Gedanke.
Vor diesem Hintergrund hat der BUND die Kandidaten und die Parteien, die sich bei der Kommunalwahl zur Wahl stellen, um eine Stellungnahme gebeten.
Das Ergebnis der Befragung ist erschütternd – keine der Parteien hat sich mit dem Thema Fluglärm in Windeck ernsthaft beschäftigt. Die dokumentierten 500 Nachtflüge pro Monat über Windeck spielen keine Rolle. Dabei ist es ist ein Leichtes die Belastungssituation über die Fluglärmmessstation in Windeck in Erfahrung zu bringen. Zusammenfassend sieht der BUND hier noch einen hohen Nachholbedarf. Der BUND wird in Zukunft den Dialog intensivieren, um gemeinsam mit der Politik, der Bevölkerung und den Naturschutzverbänden eine massive Reduzierung der nächtlichen Flugbewegungen über Windeck zu erreichen.
Hierbei lehnt der BUND ein Sankt Florians Prinzip ab! Das Problem kann nicht durch wechselweises Verschieben auf andere Gemeindegebiete gelöst werden sondern muss durch konsequente Regelungen des Flugbetriebes angegangen werden. D. h. vor allem ein konsequentes Nachtflugverbot, eine stärkere Besteuerung (Gebühren) lauter Flugzeuge, aber letztlich auch durch eine Klimaschutzabgabe (Einbeziehung in den Emissionshandel), denn schließlich ist Fliegen die umweltschädlichste Form der Mobilität, (auch wenn sie manchmal unvermeidbar ist) für die ein entsprechender Preis zu zahlen ist.
Hier die Kurzzusammenfassungen der Stellungnahmen:
Antwort Herr Funke SPD: Er hält prinzipiell eine Fluglärmminderung für sinnvoll, sieht aber Probleme bei den Zuständigkeiten. Er verweist bei der Zuständigkeit auf den CDU geführten Landtag, wobei er verschweigt, dass die SPD in Kreis und Land maßgeblicher Befürworter der Nachtflugregelung ist. Einen direkten Zusammenhang zwischen der rückläufigen Einwohnerzahl und dem Fluglärm sieht er nicht.
Antwort Herr Rossbach CDU: Er sieht keinen Handlungsbedarf, da für ihn erst ein Handlungsbedarf ab Diskothekenlautstärke besteht. Ihm sind die oben beschrieben Grenzwerte aus der Schlafforschung nicht bekannt.
Antwort Herr Häfner FDP: Auch er sieht die Grenzwerte nicht als überschritten an und sieht aktuell keinen Handlungsbedarf.
Antwort Frau Anschütz Grüne: Sie findet Fluglärm störend, allerdings wird das Problem Fluglärm nur als partielles Problem einzelner Ortsteile empfunden.
Die Partei Die Linke und der unabhängige Bürgermeisterkandidat haben – trotz Fristverlängerung – nicht geantwortet.
