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	<title>Kommentare zu: Bonner Rat in Denkmalschutzfragen nicht länger zuständig?</title>
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	<description>Bonner Magazin</description>
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		<title>Von: Münster (Westfalen) - Blog - 22 Sep 2009</title>
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		<dc:creator>Münster (Westfalen) - Blog - 22 Sep 2009</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 24 Sep 2009 12:14:37 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Bonner Rat in Denkmalschutzfragen nicht länger zuständig? « rhein ... [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Bonner Rat in Denkmalschutzfragen nicht länger zuständig? « rhein &#8230; [...]</p>
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		<title>Von: Peter Riemann</title>
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		<dc:creator>Peter Riemann</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 23 Sep 2009 15:08:09 +0000</pubDate>
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		<description>Das Urteil des OVerWG ist, wenn nicht formal, dann inhaltlich äußerst umstritten und vermutlich - sowohl unter rechtlichen, als auch rechtsphilosophischen Gesichtspunkten ein krasses Fehlurteil (siehe mein Gastkommentar auf Seite 1 im &quot;Archiv&quot; von &quot;Rettet das Metropol&quot;).

Man hätte nach Bekanntwerden der Pläne von Töpfer vorbeugend und nicht nachbessernd handeln müssen. 
Ob der Rat dem &quot;Parteiengutachten&quot; folgt, bleibt abzuwarten. 

Nach dem WCCB Fiasko und allen Merkwürdigkeiten kann man in die Entscheidungen der Bonner Selbst - Verwaltung kein Vertrauen mehr haben.
Das wurde von &quot;Frau Dieckmann and friends&quot; verspielt.

Sollte der Rat ablehnen, dann bliebe immer noch die Möglichkeit eines Gegengutachtens. Ich bin mir aber nicht sicher ob der Rat einen Gutachter namentlich festlegen kann. 

Nach allem was bisher in &quot;einer Stadt wie Bonn&quot; passierte, ist es wahrscheinlich dass die Verwaltung ein Gut - achten und kein Schlecht -  achten wollte. Alles andere würde zuviel Arbeit machen...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das Urteil des OVerWG ist, wenn nicht formal, dann inhaltlich äußerst umstritten und vermutlich &#8211; sowohl unter rechtlichen, als auch rechtsphilosophischen Gesichtspunkten ein krasses Fehlurteil (siehe mein Gastkommentar auf Seite 1 im &#8220;Archiv&#8221; von &#8220;Rettet das Metropol&#8221;).</p>
<p>Man hätte nach Bekanntwerden der Pläne von Töpfer vorbeugend und nicht nachbessernd handeln müssen.<br />
Ob der Rat dem &#8220;Parteiengutachten&#8221; folgt, bleibt abzuwarten. </p>
<p>Nach dem WCCB Fiasko und allen Merkwürdigkeiten kann man in die Entscheidungen der Bonner Selbst &#8211; Verwaltung kein Vertrauen mehr haben.<br />
Das wurde von &#8220;Frau Dieckmann and friends&#8221; verspielt.</p>
<p>Sollte der Rat ablehnen, dann bliebe immer noch die Möglichkeit eines Gegengutachtens. Ich bin mir aber nicht sicher ob der Rat einen Gutachter namentlich festlegen kann. </p>
<p>Nach allem was bisher in &#8220;einer Stadt wie Bonn&#8221; passierte, ist es wahrscheinlich dass die Verwaltung ein Gut &#8211; achten und kein Schlecht &#8211;  achten wollte. Alles andere würde zuviel Arbeit machen&#8230;</p>
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		<title>Von: Bürgerbegehren zum Erhalt des Metropols zulässig?</title>
		<link>http://rheinraum-online.de/2009/09/22/metropol-bonner-rat-in-denkmalschutzfragen-nicht-langer-zustandig/comment-page-1/#comment-464</link>
		<dc:creator>Bürgerbegehren zum Erhalt des Metropols zulässig?</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Sep 2009 17:38:19 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Der Rat entscheidet am Donnerstag &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit des B&#252;rgerbegehren zum Erhalt des Metropols. Vor gut zwei Jahren wurde damit begonnen, Unterschriften f&#252;r ein B&#252;rgerbegehren zu sammeln, mit dem verlangt wurde, eine evtl. beantragte Umbaugenehmigung des Lichtspieltheaters METROPOL nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes nicht zu erteilen. &#220;ber 14.000 B&#252;rgerinnen und B&#252;rger erhoben ihre Stimme rechtsg&#252;ltig und stoppten im Mai 2008 einstweilen die geplanten Eingriffe in die historische Bausubstanz. Der Rat stellte seine obligate Entscheidung &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit des Begehrens zur&#252;ck, da zeitgleich ein Gerichtsverfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen anh&#228;ngig war, in dem schlie&#223;lich – entgegen den Erwartungen der meisten Denkmalschutzexperten – dem METROPOL mit Ausnahme seiner Fassade die Denkmaleigenschaft aberkannt wurde. Damit ist dem B&#252;rgerbegehren sein juristischer Gegenstand abhanden gekommen, dennoch ist nach wie vor &#252;ber die grunds&#228;tzliche Zul&#228;ssigkeit des Begehrens zu befinden. Pro Metropol warnt deshalb: Falls der Rat der Argumentation der Verwaltung vom letzten Jahr folgen sollte und das B&#252;rgerbegehren f&#252;r unzul&#228;ssig h&#228;lt, spr&#228;che sich der Rat selbst seine Zust&#228;ndigkeit in punkto Denkmalschutz ab. Mehr dazu bei rhein:raum. [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Der Rat entscheidet am Donnerstag &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit des B&#252;rgerbegehren zum Erhalt des Metropols. Vor gut zwei Jahren wurde damit begonnen, Unterschriften f&#252;r ein B&#252;rgerbegehren zu sammeln, mit dem verlangt wurde, eine evtl. beantragte Umbaugenehmigung des Lichtspieltheaters METROPOL nach § 9 des Denkmalschutzgesetzes nicht zu erteilen. &#220;ber 14.000 B&#252;rgerinnen und B&#252;rger erhoben ihre Stimme rechtsg&#252;ltig und stoppten im Mai 2008 einstweilen die geplanten Eingriffe in die historische Bausubstanz. Der Rat stellte seine obligate Entscheidung &#252;ber die Zul&#228;ssigkeit des Begehrens zur&#252;ck, da zeitgleich ein Gerichtsverfahren beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen anh&#228;ngig war, in dem schlie&#223;lich – entgegen den Erwartungen der meisten Denkmalschutzexperten – dem METROPOL mit Ausnahme seiner Fassade die Denkmaleigenschaft aberkannt wurde. Damit ist dem B&#252;rgerbegehren sein juristischer Gegenstand abhanden gekommen, dennoch ist nach wie vor &#252;ber die grunds&#228;tzliche Zul&#228;ssigkeit des Begehrens zu befinden. Pro Metropol warnt deshalb: Falls der Rat der Argumentation der Verwaltung vom letzten Jahr folgen sollte und das B&#252;rgerbegehren f&#252;r unzul&#228;ssig h&#228;lt, spr&#228;che sich der Rat selbst seine Zust&#228;ndigkeit in punkto Denkmalschutz ab. Mehr dazu bei rhein:raum. [...]</p>
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