Stadtverwaltung Bonn

Angriff auf Bonner Fahrradläden

23. September 2009.

Bonns Stadtverwaltung möchte zwei Fahrrad-Mega-Shops, die sich am Stadtrand ansiedeln wollen, einen Gefallen tun. Was sie vorhaben, ist bisher nicht erlaubt. Darum möge bitte der Stadtrat das vor einem Jahr beschlossene Einzelhandelskonzept abändern. Fahrradläden sollen bitteschön zukünftig wie Baumärkte, Gartencenter oder Bootswerften behandelt werden.

Um die Ratsmitglieder ‘rumzukriegen argumentiert die Stadtverwaltung auch weitab der Wahrheit: Sie erweckt den Eindruck, die vielen kleinen Bonner Fahrradläden könnten sich erst NACH der beabsichtigten Änderung auch außerhalb des teuren Bonner Stadtzentrums ansiedeln. Das ist falsch.

Kleine Fahrradläden sind überall in Bonn erlaubt – schon immer. (Bis auf besondere Industriegebiete oder das WCCB …) Große Fahrradläden sind hingegen nur in den Zentren von Bonn, Beuel, Duisdorf und Bad Godesberg zulässig.

Großflächiger Einzelhandel

Die magische Grenze liegt bei 800 qm Verkaufsfläche (= größerer Supermarkt). So steht es im Einzelhandelserlass NRW. Für viele Handelsgüter sind Verkaufsflächen von mehr als 800 qm außerhalb der Innenstädte verboten. Damit soll, theoretisch, verhindert werden, dass die Stadtzentren veröden, weil die berüchtigten Großmärkte auf der “grünen Wiese” die ganze Kundschaft abziehen. Die sog. “Bonner Liste” sagt seit Ratsbeschluss vom 18. Juni 2008, was wo in Bonn erlaubt ist.

Das Motto heißt anscheinend: Konkurrenz belebt zwar das Geschäft, stört aber auch! Politik und Verwaltung greifen darum vorsorglich und ordnend ein…

Vier Bonner Stadtzentren

Vier Bonner Stadtzentren

Auf dem Bonner Stadtgebiet ist es verboten,

außerhalb der Innenstadtbereiche Beuel, Bad Godesberg und Duisdorf (B-Zentren) sowie Bonn-Innenstadt (A-Zentrum)

ebenbürtig-großflächige Konkurrenz-Geschäfte zu Läden wie Hennes+Mauritz, Kaufhof, Karstadt, Saturn (in Planung), DM-Markt, VanDorp, Douglas, Bouvier, Musikhaus Tonger, Sport-Partner etc. pp. (Aufzählung unvollständig!) zu errichten.

Die Platzhirsche freuen sich natürlich darüber, dass ihnen die Konkurrenz vom Leib gehalten wird.

Doch die meisten Kleinen freuen sich auch.

Der Bonner Innenstadt-Juwelier Oliver Hoffmann beispielsweise, Vorsitzender der Bonner City-Marketing, dürfte zu den Nutznießern des gültigen Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepzs (BEZK) zählen – solange man nicht auch die Uhren- und Schmuckhändler von der Bonner Liste streicht. Auch die meisten VerkäuferInnen von Besteck, Leder-Handtaschen, Brillen, Pharmazeutika, Schmuck- Gold und Silberwaren, Jagdwaffen etc. (Aufzählung ebenfalls unvollständig!) innerhalb und außerhalb der o.g. Zentren freuen sich über diesen Schutz vor den Kaufkraft absaugenden Mega-Stores großer Handelsketten.

Den Bonner FahrradhändlerInnen soll jedoch nun, seit zwei Bike-Mega-Stores “Ansiedlungswunsch” bekundet haben, dieser Schutz entzogen werden. Das Thema steht auf der Tagesordnung für morgen, Donnerstag, den 24.09.2009.

Soll der Rat dem wirklich zustimmen?

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