BVerfG: Regelsätzen hilft Bonner Kindern

Schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber und die Sozialkürzer

10. Februar 2010.

Die Erwerbslosengruppe Bonn im DGB Bonn Rhein-Sieg begrüßt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Regelsätzen bei Hartz IV, da es den Gesetzgeber in die Pflicht nimmt bis spätestens Ende 2010 eine verfassungsgemäße Regelsatzfestsetzung vorzunehmen. In juristisch kaum verklausulierter Form hat das Bundesverfassungsgericht die bisherigen Regelsatzbestimmung als willkürliche Festsetzung kritisiert, in dem es von einer „freihändigen Setzung ohne empirische und methodische Fundierung” und von ‚Schätzungen „ins Blaue hinein”‘ gesprochen hat.

Dieses Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Gesetzgeber. An diesen verfassungswidrigen Festsetzungen der Regelsätze – daran muss an dieser Stelle erinnert werden, um eine populistische Ausschlachtung durch einzelne Parteien entgegenzuwirken – waren (fast) alle Parteien bei den Beschlüssen im Bundestag, Bundesrats und insbesondere im Vermittlungssausschuss von Bundestag und Bundesrat, der dieses Gesetz (Sozialgesetzbuch, Zweites Buch) noch ver-schlimmbessert hat, beteiligt. Aber auch denjenigen, die noch in den letzten Tagen Kürzungen der Regelsätze gefordert haben, hat das Bundesverfassungsgericht mit der Klarstellung, dass das soziokulturelle Existenzminimum gewährleistet sein muss, eine deutliche Abfuhr erteilt.
Auch wenn das Bundesverfassungsgericht davon Abstand genommen hat, als Ersatzgesetzgeber zu fungieren und vorläufige Regelsätze festzulegen, so hat es doch klar zu erkennen gegeben, dass die Regelsätze insbesondere für Kinder zu niedrig sind. Dies ist auch ein Sieg für die über 10.000 von Kinderarmut betroffenen Kinder in Bonn, denen seit Jahren das soziokulturelle Minimum vorenthalten wird. Damit bestätigt es auch die Auffassung der rgionalen Erwerbslosengruppe im DGB, der Wohlfahrts- und Sozialverbände, der Gewerkschaften und vieler anderer, die die Hartz IV-Leistungen für völlig unzureichend halten.

Bemerkenswert ist an diesem Urteil auch, dass es den Gesetzgeber verpflichtet besondere Bedarfe über den normalen Bedarf hinaus zu berücksichtigen. Dies eröffnet ab sofort die Möglichkeit individuelle Bedarfe zu befriedigen, wie es z.B. auch das frühere Bundessozialhilfegesetz (BSHG) ermöglicht hat.

Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes stärkt die Würde der Leistungsberechtigten gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes und bietet die Chance, endlich einen Eckregelsatz und solche für Kinder in verschiedenen Altersgruppen festzusetzen, der das soziokulturelle Existenzminimum wirklich abdeckt. Dazu gehören neben kostenloser Bildung vom Kindergarten bis zur Universität insbesondere Bildungsmaterialien in befriedigender Höhe, die Beteilungsmöglichkeiten an kulturellen Aktivitäten z.B. auch an Freizeiten von Jugendverbänden, Mobilität (z.B. Geld für den ÖPNV), Spielzeug für Kinder aber auch Mittel für eine ausgewogene gesunde Ernährung.

Kontakt: Horst Lüdtke, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Bonn/Rhein, c/o Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft StV Bonn, Endenicher Str. 127, 53115 Bonn, www.arbeitslos-bonn.de

Konstruktive Kommentare bevorzugt

Bitte bleiben Sie beim Thema des zu kommentierenden Beitrags. Sie können anderer Meinung sein, aber vermeiden Sie persönliche Angriffe. Verwenden Sie einen eindeutigen Namen in den Kommentaren, so dass ersichtlich bleibt, wer hier mit wem diskutiert. Spam und Werbung sind im Kommentarbereich nicht erlaubt. Neben den Kommentaren besteht auch die Möglichkeit einen Artikel einzureichen, bitte wenden Sie sich dazu an: mein-artikel [at] rheinraum-online.de

Schlagworte: , ,

Artikel zum gleichen Thema

Zum Artikelarchiv ...

Vorheriger Artikel:

Nächster Artikel:

Artikel RSS
Kommentare RSS
rhein:raum Twitter