10. arbeitsmarktpolitischer Aschermittwoch
Saure Zeiten für Arbeitslose
9. März 2011.
Die Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe Bonn/ Rhein-Sieg veranstaltet zum zehnten Mal einen arbeitsmarktpolitischen Aschermittwoch vor dem Bonner „Agentur für Arbeit“ / Arbeitsamt in der Villemombler Str. 101. Wir haben uns am 09.03. von 10.30 bis 12.00 Uhr im Eingangsbereich versammeln. Das diesjährige Motto lautet:
“Saure Zeiten für Arbeitslose” – zehnter arbeitsmarktpolitischer Aschermittwoch
vor dem Bonner Arbeitsamt
Bei dieser Gelegenheit wird die Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe den Erwerbslosen Bismarckheringe und Sauergemüse servieren. Die Preisträgerin für das Jahr 2010 ist die Bundesministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen, die den Preis der „Sauren Gurke“ zusammen mit einem Offenen Brief erhalten hat.
Hier der Wortlaut des Briefes:
Sehr geehrte Bundesministerin Frau Dr. von der Leyen,
hiermit verleiht Ihnen die Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB-Kreisverband Bonn / Rhein-Sieg aus Anlass unseres zehnten arbeitsmarktpolitischen Aschermittwoches vor der Bonner Agentur für Arbeit die „Saure Gurke“. Wir überreichen Ihnen diese „Auszeichnung“ in der Anlage (siehe Tupperdose). Sie haben sich den Preis redlich verdient durch Ihr konsequentes Verpassen der einmaligen Chance, eine grundlegende Korrektur der Sozialgesetzgebung einzuleiten, nachdem das Bundesverfassungsgericht am 9. Februar 2010 die bestehende SGB II-Gesetzgebung hinsichtlich des „unverfügbaren“ „menschenwürdigen Existenzminimums“ (Art. 1 GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsgebot des Grundgesetzes (Art. 20) als verfassungswidrig eingestuft hatte, weil das bis dato bestehende Regelsatzsystem – insbesondere auch für Kinder – nicht auf „einem transparenten und sachgerechten Verfahren“ sowie „auf der Grundlage verlässlicher Zahlen und schlüssiger Berechnungsverfahren“ berechnet war. Ferner weil zusätzliche „unabweisbare“ „laufende“ Bedarfe von Personen (z.B. für Bildungsausgaben und für ein „Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben“) nicht ausreichend im Gesetz Berücksichtigung gefunden hatten.
Alljährlich zu Aschermittwoch verleiht die Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Kreisverband Bonn / Rhein-Sieg die „Saure Gurke“, um damit eine öffentlich wirkende Persönlichkeit auszuzeichnen, die sich im zurückliegenden Jahr durch einen hervorragenden Beitrag zur „Beleidigung, Ausgrenzung oder weiteren Verschlechterung der sozialen Lage der Erwerbslosen“ hervorgetan hat (vgl. Geschäftsbericht 2001-2005 des DGB Bonn / Rhein-Sieg / Oberberg, S. 51). Die vorhergehenden Preisträger waren Bundeskanzler Gerhard Schröder, Bundesminister Wolfgang Clement, Michael Rogowski (BDI-Präsident), Dr. Peter Hartz, Peter Clever (Arbeitgeber-Vertreter im Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit), Bundesminister Franz Müntefering, Oswald Metzger und Dieter Liminski (Geschäftsführer der ARGE Bonn) und Dr. Dieter Hundt.
Obwohl auch im vergangenen Kalenderjahr einige Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens ordentliche Anstalten gemacht haben, durch Wort und Tat preisverdächtig für dies Auszeichnung zu werden, hat unsere Jury zur Verleihung der „Sauren Gurke für das Jahr 2010“ dieses Mal ein fast einhelliges Urteil gefällt. Sie erhalten den Preis der „Sauren Gurke“ aus folgenden drei Gründen:
Erstens für die verpasste Chance einer nötigen grundlegenden Korrektur der Sozialgesetzgebung nach der Steilvorlage des Bundesverfassungsgerichtes,
zweitens durch einige die soziale Lage der SGB II-BezieherInnen verschärfende Änderungsgesetze und
drittens für die Konterkarierung Ihrer Politik als Bundesfamilienministerin durch die soziale Gesetzgebung Ihres Arbeitsministeriums.
1. Frank-Christian Starke hat in seinem Kommentar auf WDR 2 am 09.02.2011 den gesamten Hartz IV-Komplex als „Murks von A bis Z“ bezeichnet. Weiter führt er aus: „Das ewige Rumdoktern an einem im Kern falschen Unterstützungssystem bringt nichts mehr – etwas ganz Neues muss her. Die Betroffenen wissen das übrigens schon lange“(vgl. www.wdr2.de/politik/klartext/hartzvier108.html). Ihnen, Frau Dr. von der Leyen, als in der in Vergangenheit „innovative Familienministerin mit Herz“ hätten wir auch als gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe eine mutigere Gesetzgebung zugetraut. Für die politische Öffentlichkeit ist das Gesetzespaket eine herbe Enttäuschung. Fünf Euro mehr ab 01.01.2011 ist für die Betroffenen nur ein schlechter Witz! Bei uns hat sich der Verdacht erheblich verdichtet, dass der eigentliche Schreiber des Gesetzes im Finanzministerium tätig ist. Dafür spricht im Übrigen auch, dass der vorgesehene Regelsatz von 364 Euro „rein zufällig“ den Ansätzen der Haushaltsfortschreibung des Finanzministeriums für das – nicht verfassungskonforme – Existenzminimum entspricht (vgl. Siebenter Existenzminimumsbericht).
Das Verfahren zur Findung des Regelsatzes wurde offenbar so organisiert, dass die Vorgaben des Haushaltsplanes eingehalten werden konnten. Dafür spricht auch, dass zahlreiche Regierungsvertreter frühzeitig deutlich machten, dass an diesen Vorgaben nicht gerüttelt werden dürfe.
Die dem Gesetz zugrunde liegende Berechungsmethode hat nach übereinstimmender Auffassung vieler Juristen (z.B. Professor Johannes Münder) und Sozialverbänden (z.B. Rüdiger Böker, Mitglied des Sozialgerichtstages) ein „strukturelles“ Problem. Denn sie erfasst nicht die tatsächlichen Bedarfe, sondern nur die Ausgaben. Und gerade bei einkommensärmeren Haushalten richten sich die Ausgaben nach den Möglichkeiten, die ihnen ihr geringes Einkommen überhaupt lässt. Wie Heribert Prantl in seiner Zusammenfassung zur Problematik der Berechnungsmethode im Artikel der Süddeutschen Zeitung vom 15.02.2011 darlegt, führt Ihr Berechnungsverfahren zu einem Zirkelschluss:
“Die Referenzgruppe schließt zu viele Arme ein – unter anderem Aufstocker (1,3 Millionen). Das Einkommen der Aufstocker liegt aber nicht höher als die Grundsicherung. Um (wie bisher) bei der Berechnung von Hartz IV, das untere Fünftel der Bezieher von Einkommen als Bezugsgruppe zugrunde zu legen, hätte man zunächst von den realen untersten 30 Prozent der Einkommensbezieher ausgehen müssen, so dass man dann unter Herausrechnung der Sozialhilfebezieher, der Aufstocker und der verdeckten Armen auf die realen untersten zwanzig Prozent der Einkommensbezieher gekommen wäre.“
So ist in dem Gesetzespaket Ihres Arbeitsministeriums aber nicht verfahren worden. Sie sind nur von den realen untersten 15 Prozent ausgegangen. Warum eigentlich? Darüber hinaus haben Sie zahlreiche Ausgabenpositionen herausgerechnet, so dass die Gefahr besteht, dass der statistisch ermittelte Grundbedarf wie ein Schweizer Käse durchlöchert wird. Damit nähert sich die „Logik Ihrer Berechnungen“ wieder den vom Verfassungsgericht gerügten Schätzungen „ins Blaue hinein“.
2. Aber nicht nur mit dem Regelbedarfsermittlungsgesetz haben Sie die Betroffenen enttäuscht, sondern Sie haben es zugelassen, dass durch Kürzungen in Ihrem Hause die soziale Lage der SGB II-BezieherInnen weiter verschärft wird. Die insbesondere im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes vorgenommenen milliardenschweren Kürzungen zu Lasten sozial Ausgegrenzter und Bildungsbenachteiligter – ein „lehrreiches“ Beispiel für Sozialpolitik nach Kassenlage – wird die Integration von Erwerbslosen erheblich erschweren. Der bislang ohnehin schon nicht erfüllte Grundsatz des Förderns wird damit weiter ausgehöhlt.
Die Abschaffung der Rentenbeiträge wird bei nicht wenigen SGB II-Beziehern u.a. dazu führen, dass sie keinen Anspruch mehr auf Erwerbsminderungsrente haben. Damit haben Sie ausgerechnet im „Europäischen Jahr gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ einen herausragenden Beitrag zur Vertiefung der Armut von Erwerbslosen insbesondere im Alter geleistet. Auch die Abschaffung des Zuschlages beim Übergang vom Arbeitslosengeld I zu Hartz IV – im Volksmund „Armutsgewöhnungszuschlag“ – verschärft die Armut und führt dazu, dass die ohnehin weit geöffnete Schere zwischen Arm und Reich sich noch vergrößert.
3. Ihren öffentlichen Äußerungen und Auftritten entnehmen wir, dass Sie als ehemalige Bundesfamilienministerin auf Ihre Beiträge, die Sie für Kinder und Eltern leisten, nach wie vor besonders stolz sind.
So haben Sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes als “Sieg für die Kinder” (FR 09.02.2010) bezeichnet. Tatsächlich können wir allerdings nicht feststellen, dass Sie mit Ihrer Politik die Kinder „auf die Siegerstraße“ gebracht haben.
Denn Sie haben die Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts, den Regelsatz für Kinder gesondert zu berechnen, missachtet.
Welche Einrichtung empfehlen Sie uns für den Unterricht der Kinder zu 10 € pro Monat zur Erlernung eines Instruments? Wer stellt entsprechende Instrumente kostenlos zur Verfügung?
Wie sollen Kinder aus armen Familien ein Theater besuchen, sich im Fußballverein anmelden oder an einer Ferienfreizeit teilnehmen, wenn der Zuschuss nicht ausreicht? Wer finanziert die notwendige Ausstattung, z.B. Fußballschuhe, Trikot etc.?
Es ist zwingend, Kindern an Schulen und Kindergärten ein warmes Mittagessen durch einen Zuschuss zu finanzieren. Dies ist wird aber nur in solchen Einrichtungen gewährt, wo eine Mahlzeit bereits angeboten wird. Aber was nützt es den Kindern, wenn es dieses Angebot an vielen Orten nicht gibt?
Sie sprechen von einer „großen Reform“ (Focus online 24.02.2011), wohlwissend dass Studien des Forschungsinstituts für Kinderernährung (FKE) in Dortmund belegen, dass die politisch festgelegten Regelsätze u.a. den entwicklungsbedingt größeren Ernährungsbedarf von Kindern und Jugendlichen nicht abdecken und damit die Folgen von verordneter Mangel- bzw. Fehlernährung, wie z.B. Diabetes, vorprogrammiert sind. Aber das alles nehmen Sie billigend in Kauf.
Eine eklatante Diskriminierung erwerbsloser Eltern und vor allem Alleinerziehender stellt die Anrechnung des Elterngeldes bei Empfängern von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII dar. Mit all diesen Punkten konterkarieren Sie Ihre Politik als Bundesfamilienministerin in der vorangegangen Legislaturperiode.
Wir erkennen in Ihrem Politikstil innerhalb des engeren politischen Umfeldes der Regierung, in welchem Sie sich bewegen müssen, eine gewisse Tragik. Einerseits sind Sie besonders einnehmend und gewinnend in der öffentlichen Darstellung ihrer Politik, die Taten aber z.B. in den Gesetzesvorlagen Ihres Hauses sprechen eine ganz andere Sprache. Von einer guten Sozialpolitikerin erwarten wir als Erwerbslosengruppe eine echte gestaltende Politik mit dem Blick auf die realen Notlagen. Diesen Anforderungen genügt der oben angegebene Politikstil nicht.
Aus allen diesen Gründen haben Sie sich den Preis redlich verdient. Wir wünschen Ihnen einen guten Appetit.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Kreisverband Bonn / Rhein-Sieg
Bonn, 8.3.2011
Kontakt: Horst Lüdtke, Gewerkschaftliche Arbeitslosengruppe im DGB Kreisverband Bonn / Rhein-Sieg, c/o Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft StV Bonn, Endenicher Str. 127, 53115 Bonn www.arbeitslos-bonn.de info@arbeitslos-bonn.de
